Hoffnung für Familie W: Im Fall des sogenannten Hausdramas von Rangsdorf (Teltow-Fläming) wird der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Januar kommenden Jahres verhandeln.

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Das teilte der BGH am Mittwoch mit. Der V. Zivilsenat entscheide dabei über die wechselseitigen Ansprüche von Eigentümer und der Familie, die das Grundstück in einem Zwangsversteigerungsverfahren erworben habe. Der Zuschlag, den die Familie bei der Versteigerung bekam, sei mittlerweile aufgehoben.

Kristin W. und ihr Mann waren Ende Juni 2023 vom Oberlandesgericht Brandenburg dazu verurteilt worden, ihr Haus abzureißen, das 989 Quadratmeter große Grundstück zu räumen und an den Eigentümer zurückzugeben – wegen eines Fehlers staatlicher Stellen, für den Kristin W. und ihre Familie nichts können.

Vor 14 Jahren hatten Kristin W., eine Polizistin, und ihr Mann bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde das Grundstück erworben. Sicherer als vom Staat könne man keine Immobilie erwarben, sagte Kristin W. bei einem Besuch im Juli dieses Jahres. Die junge Familie hatte eine Tochter. Kurz nach dem Erwerb begann die Familien, die Laube auf dem völlig verwilderten Areal abzureißen und ein Eigenheim zu errichten. 2012 zog die Familie in ihr Haus. Kurz darauf kam die zweite Tochter zur Welt.

Die Zwangsversteigerung des Flurstücks hatte die Stadt Freiburg in Auftrag gegeben, weil der Erbe des Areals, Erik S., Schulden bei ihr hatte und sie Erik S. nicht ausfindig machen konnte. Der erfuhr später von der Zwangsversteigerung und beschwerte sich beim Amtsgericht Luckenwalde, weil er nicht informiert worden sei – obwohl er postalisch in den USA erreichbar gewesen wäre.

Ende 2013 wurde die Beschwerde abgewiesen. Man habe alle notwendigen Verfahrensschritte eingehalten, hieß es damals. Erik S. zog vor Gericht, bekam sowohl beim Landgericht Potsdam als auch beim Oberlandesgericht Brandenburg recht. Doch anstatt ihn zu entschädigen, entschieden die Richter, dass Familie W. das Grundstück herausgeben und das Haus auf eigene Kosten abreißen lassen müsse. Gegen die Entscheidung des OLG, das auch eine Beschwerde nicht zuließ, ging die Familie vor. Sie legte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein, der die Beschwerde und damit die Revision zuließ – und nun sogar verhandeln wird.

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Kristin W. sagt am Mittwoch, dass sie sehr froh sei, dass der Termin nun feststehe. Sie hoffe, dass der BGH das Verfahren nicht wieder an Brandenburger Gerichte zurückverweise, sondern entscheiden werde. "Wir hoffen, dass wir in unserem Haus bleiben dürfen", erklärt Kristin W.  © Berliner Zeitung

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