Berlin - Mehrere Frauen sorgten mit ihren Anzeigen für einen erneuten Prozess gegen einen vorbestraften Betrüger, nun erhielt er drei Jahre und drei Monate Haft.

Mehr News aus Berlin finden Sie hier

Das Berliner Landgericht sprach den 66-Jährigen des Betrugs sowie des Diebstahls in drei Fällen schuldig. Zusätzlich wurde die Einziehung von rund 52.000 Euro angeordnet, diese Summe entspreche dem Wert der Beute, hieß es.

Der Mann soll laut Anklage zwischen 2019 und Mitte 2021 vier Frauen, mit denen er liiert gewesen war, um Geld und Wertgegenstände gebracht haben. Zu den Taten kam es laut Anklage jeweils in den Wohnungen der Betroffenen in Berlin und Leipzig. So habe er sich unter Vortäuschung einer Rückzahlungsbereitschaft ein Darlehen erschwindelt, in einem anderen Fall eine größere Geldsumme gestohlen.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn zugegeben, einige der betroffenen Frauen belogen und ihnen nichts von seiner kriminellen Vergangenheit gesagt zu haben. Die Vorwürfe wies er zum Teil zurück. Er habe keine 20.000 Euro aus einem Tresor genommen und auch keinen Schmuck gestohlen, erklärte der 66-Jährige.

Darlehen für angebliche Erbschaftsangelegenheit

Eine 73-Jährige schilderte vor Gericht, sie habe den Mann über ein Internet-Portal kennengelernt. Er habe etwa ein halbes Jahr bei ihr gewohnt. Um eine angebliche Erbschaftsangelegenheit zu klären, habe er Geld benötigt. Ihre Freundin habe ihm 15.000 Euro geliehen - "wir hatten Vertrauen, er wollte es in kurzer Zeit zurückzahlen". Dazu sei es jedoch nicht gekommen.

Der 66-Jährige ist wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten vorbestraft. Als Freigänger einer Berliner Strafanstalt nahm er den Kontakt zu einer der Frauen auf, um die es im aktuellen Prozess ging. Gegenüber mehreren mutmaßlichen Opfern soll er sich als Unternehmensberater ausgegeben haben. Im März 2024 wurde er erneut festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.

"Gependelt" zwischen parallelen Beziehungen

Er gab im Prozess zu, sich in einem Fall 2.000 Euro, in einem anderen 11.000 Euro geliehen zu haben. Gestohlen habe er nicht. Einmal habe er ein Handy einer Frau aus Berlin an eine parallele Partnerin in Leipzig verschenkt. Er sei damals "gependelt".

Die Staatsanwaltschaft hatte auf insgesamt dreieinhalb Jahre Haft plädiert. Die Verteidigung beantragte in einigen Fällen Freispruch, für die anderen wurde kein konkreter Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  © Deutsche Presse-Agentur

Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.