Potsdam - Freispruch oder Lebenslang: Im Prozess um eine getötete Lehrerin liegen kurz vor dem Urteil zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und denen der Verteidigung Welten. Nun soll am kommenden Freitag am Landgericht Potsdam ein Urteil verkündet werden.

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Während die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Strafe unter Berücksichtigung der besonderen Schwere der Schuld forderte, beantragten die Verteidiger für ihre beiden Mandanten einen Freispruch.

Mit Auto abgedrängt und dann erschossen

Im Mai vergangenen Jahres war eine 40-jährige Lehrerin auf der A9 bei Brück (Landkreis Potsdam-Mittelmark) in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt sind nun ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad.

Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit mit dem Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau schließlich vom Schulfreund auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und dann erschossen worden sein.

In dem Indizienprozess wurden an mehr als 35 Prozesstagen über 180 Zeugen vernommen. Bis heute ist keine Tatwaffe gefunden worden, keiner der Angeklagten hat ein Geständnis abgelegt. Stattdessen beschuldigten sich die beiden Männer gegenseitig.

Staatsanwaltschaft zeichnet schlüssiges Bild

Die Staatsanwaltschaft hatte in einem fast vierstündigen Schlussvortrag - unterfüttert von WhatsApp-Verläufen und Standortdaten - den mutmaßlichen Ablauf dieses Verbrechens skizziert. Demnach eskalierte der Sorgerechtsstreit zwischen der Toten und dem Ex-Partner über Monate. Es folgten demnach zum Teil offen ausgesprochene Drohung und schließlich der Plan, mit dem ehemaligen Schulkameraden die Frau mithilfe eines nicht zurückverfolgbaren Autos zu töten.

Der Handlanger des Ex-Partners und Mitangeklagte sollte nach dem Verbrecher das Land verlassen und aus dem Nachlass der Frau finanziell entschädigt werden. So mutmaßte es die Staatsanwaltschaft. Beide Angeklagte widersprechen dieser Version.

Verteidigung sieht Lücken in Indizienkette

Die Verteidiger der beiden Angeklagten sagten, dass die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und die Beweisführung Lücken aufwiesen. Es fehlten konkrete Beweise für die Tat und das Motiv sei nicht eindeutig. Zudem äußerten sie Zweifel, dass der ehemalige Schulfreund tatsächlich in der Lage sei, so eine schwere Tat zu begehen.  © Deutsche Presse-Agentur

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