Frankfurt/Main - Die Werbung für und der Verkauf von Lebensmitteln mit der Angabe "Anti-Kater" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unzulässig.
Sie verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus. Demnach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben, hieß es. Ein Kater aufgrund von zu viel Alkoholkonsum sei auch als Krankheit einzustufen.
Mit dieser Auslegung solle der Gefahr begegnet werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne ausreichende Aufklärung eingenommen würden, hieß es. "Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig", begründete der Senat weiter.
In dem Fall vor dem OLG hatte die Beklagte bei Amazon Mineralstofftabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" zum Verkauf angeboten. Der Kläger wendete sich gegen die dortige Bewerbung und den Vertrieb der Tabletten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. © Deutsche Presse-Agentur
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