Friedberg - In Mittelhessen sind Gummibärchen mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol in Verkaufsautomaten angeboten worden.

Mehr News aus Hessen finden Sie hier

Die gefährlichen Süßigkeiten seien in acht Automaten im Wetteraukreis verkauft worden, teilte die Behörde in Friedberg mit. Ein junger Mann, der eine Packung der Fruchtgummis gekauft habe, sei kurz nach dem Verzehr mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht worden.

Von dort sei nach Infektionsschutzgesetz eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt. Eine zügig durch die zuständige Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises initiierte Untersuchung habe daraufhin gezeigt, dass in den Gummibärchen Muscimol enthalten war.

Stoff kann Psyche tiefgreifend beeinflussen

Bei dem Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol handelt es sich nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit um einen psychoaktiven Stoff, der tiefgreifend die Psyche beeinflusse und zu Vergiftungserscheinungen führen könne. Die Behörde hatte Mitte August vor dem Verzehr gewarnt. Solche Gummibärchen seien gesundheitsschädlich und insbesondere eine Gefahr für Kinder, da das Produkt mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden könne. Vertrieben worden waren sie demnach bis dahin ausschließlich im Onlinehandel.

Im Wetteraukreis wurden sie jetzt jedoch in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten. "Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich", warnte der Kreis. Um zu verhindern, dass weitere Menschen zu Schaden kommen, sei die Lebensmittelüberwachung schnell aktiv geworden. Der Automatenbetreiber wurde den Angaben zufolge aufgefordert, das Produkt unverzüglich aus dem Verkauf zunehmen.

Europaweite Warnmeldung

"Inzwischen können die halluzinogenen Gummibärchen nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden – auch wenn der Betreiber zunächst behauptete, sie seien "gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln"", hieß es. Parallel dazu sei eine landes-, bundes- und letztlich europaweite Warnmeldung für entsprechende Gefahrenlagen in Zusammenhang mit diesem Lebensmittel herausgegeben worden.

Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedürfe es lediglich einer Gewerbeanmeldung, erklärte der Kreis überdies. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden. Das Jugendschutzgesetz greife, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten würden. "Dennoch raten der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen und verdächtige Artikel umgehend zu melden."  © Deutsche Presse-Agentur

Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.