Kassel/Wiesbaden - Der Weg für die Entwicklung eines neuen Wiesbadener Stadtteils für rund 10.000 Bewohner und einen neuen Hauptsitz des Bundeskriminalamtes (BKA) scheint vorerst frei zu sein.

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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte die Normenkontrollanträge mehrerer Grundstückseigentümer gegen die hessische Landeshauptstadt ab. Laut dem Urteil ist die Satzung für die Entwicklung des geplanten Stadtviertels Ostfeld im Südosten der Kommune mit insgesamt rund 450 Hektar rechtmäßig.

Die klagenden Grundstückseigentümer, darunter Bauern, hatten unter anderem Wiesbadens vorhergesagtes weiteres Bevölkerungswachstum angezweifelt. Derzeit hat die Stadt am Rhein rund 285.000 Einwohner. Zudem gebe es zu viel Fluglärm des nahen US-Militärs. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies diese und andere Argumente in seinem Urteil (4 C 1166/22.N und 4 C 1691/21.N) als nicht stichhaltig zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich wäre.

Auch BUND-Klage gescheitert

Erst kürzlich hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof auch eine Klage des Naturschutzbundes BUND gegen das geplante Ostfeld abgewiesen. Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) begrüßte das neue Urteil und rief dazu auf, "dass jetzt alle nach vorne sehen und die Gräben der Vergangenheit überwinden. Der Druck auf dem Wiesbadener Wohnungsmarkt ist spürbar und vor allem für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen eine Herausforderung." Die Entwicklung des Ostfelds sei daher eine große Chance, "bezahlbaren Wohnraum im relevanten Umfang zu schaffen".  © Deutsche Presse-Agentur

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