Urteil zu versuchtem Mord: Ein 25 Jahre alter Mann, der versucht hat, seine ehemalige Partnerin zu töten, muss nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Darmstadt hat einen 25 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er seine ehemalige Freundin mit einem Messer angegriffen und fast getötet hatte. Das Urteil der Schwurgerichtskammer lautet auf versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und gefährliche Körperverletzung. Der Mann habe seiner Partnerin nach der Trennung das Lebensrecht abgesprochen, hieß es am Donnerstag in der Urteilsbegründung. Den Angriff mit vier Messerstichen nannte der Vorsitzende Richter Volker Wagner eine "kaltblütige" Tat. Besonders der erste Stich in den Rücken sei mit massiver Wucht ausgeführt worden, dabei habe die 20 Zentimeter lange Klinge das Schulterblatt und eine Rippe durchdrungen.
Die Strafe wäre strenger ausgefallen ohne einen Täter-Opfer-Ausgleich, wie der Vorsitzende ausführte. Er sprach von der Großzügigkeit der Frau, die eine Entschuldigung des Angeklagten angenommen hatte. Der Richter nannte sie einen "starken Menschen", während der gewalttätige Mann der Schwache sei. Dem Angeklagten wurde auch sein Geständnis zugutegehalten. Nach dem Urteil muss er der Frau ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro zahlen und die Ausgaben für die medizinische Behandlung der Messerverletzungen ersetzen. Der Angeklagte bleibt nach dem Urteilsspruch in Untersuchungshaft.
Starke Frau und schwacher Mann
Die Tat war im April 2024 in Ginsheim-Gustavsburg geschehen. Im Januar zuvor hatte der Angeklagte nach Überzeugung der Richter die Frau schon einmal mit einem Messer angegriffen und am Arm verletzt. Sie nahm ihn im März wieder bei sich auf, trennte sich aber im April erneut, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung ausführte.
Der Mann sei der schwache Part in der Beziehung gewesen und habe versucht, seine Partnerin zu dominieren. Die zehn Jahre ältere Frau sei stark und tüchtig, habe sich aber in der Beziehung erniedrigt. Die Persönlichkeit des Angeklagten sei von Selbstmitleid geprägt. Der Mann hörte der Urteilsbegründung weinend und mit gesenktem Kopf zu.
Nach der zweiten Trennung sei der Angeklagte nachts um 3 Uhr mit einem Nachschlüssel, den er sich habe anfertigen lassen, in die Wohnung der Frau eingedrungen, um "Druck und Macht" auszuüben, sagte Wagner.
Messerstiche in der Küche und auf der Straße
Dass dort ein guter Freund der Frau zu Gast war, sei Beiwerk zu der Tat gewesen, nicht der Auslöser des Angriffs. Der Angeklagte habe die Frau aus dem Schlafzimmer in die Küche gezogen, dort nach einem Messer gegriffen und "mit absolutem Vernichtungswillen" zugestochen. Das Opfer flüchtete auf die Straße, wo der Mann ihr weitere Verletzungen beibrachte, wie es in der Urteilsbegründung hieß.
Schließlich habe die Frau so stark geblutet, dass der Angreifer nicht mit ihrem Überleben habe rechnen können. In dieser Lage habe sie gesagt: "Ich bin fertig." Darauf habe er geantwortet: "Jetzt hast du es." Damit habe der Mann ausgedrückt, dass er ihr das Recht auf Leben abspreche und dass er ihr die Schuld für den fast tödlichen Angriff habe zuschieben wollen, sagte der Richter. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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