Reifenverbot: Bisher reichte es bei Winterwetter aus, Reifen mit M+S-Symbol zu fahren. Doch das ist nun verboten. Wie sich das in Hessen auswirkt und welche Strafen drohen.

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Wenn die bunten Blätter durch die Straßen fliegen, wird es Zeit für den Reifenwechsel: Die Sommerreifen werden eingelagert, die Winterpneus werden aufgezogen. Doch dieses Mal erfordert der Wechsel ein bisschen mehr Aufmerksamkeit, denn seit dem 1. Oktober gilt, dass bei winterlicher Witterung wie Reifglätte, Schneematsch, Schneeglätte oder Glatteis nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden dürfen, das auf der Außenseite der Reifen zu sehen ist. Es zeigt eine Schneeflocke in einem Berg. Reifen, auf deren Flanke nur die Kombination M+S, eine Abkürzung für "Matsch und Schnee", zu erkennen ist, sind bei der entsprechenden Witterung nicht mehr zulässig.

Das hat in diesem Herbst allerdings nicht zu einer erhöhten Nachfrage nach Winterreifen geführt, wie es beim hessischen Landesverband des Kfz-Gewerbes auf Anfrage heißt. Schließlich dürften M+S-Reifen schon seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr produziert werden. Generell sei es allerdings ohnehin zu empfehlen, M+S-Reifen zu ersetzen, sagt Roger Seidl vom hessischen Kfz-Verband. "Winterreifen büßen bereits mit circa sechs Jahren einen Teil ihrer Eigenschaften ein, weshalb von einer Nutzung von Winterreifen, die älter als acht Jahre sind, abzuraten ist." Allerdings seien ohnehin schon an vielen Fahrzeugen Reifen mit Alpine-Symbol montiert.

Die Unterscheidung rührt daher, dass die Reifen mit dem Zeichen genormte Tests durchlaufen müssen, die sicherstellen sollen, dass sie bei winterlichen Bedingungen einwandfrei laufen. Diese Tests hinsichtlich des Brems- und Beschleunigungsverhaltens sowie zu den Eigenschaften des Gummis hätten die M+S-Reifen nicht durchlaufen müssen, "da genügte schon ein etwas dickeres Profil", so Seidl.

Man hat frühzeitig reagiert

Auch Reifenhersteller wie Pirelli, dessen Produktion sich auch in Breuberg im nördlichen Odenwald befindet, raten der Kundschaft zu den Pneus mit Alpine-Symbol, "da sie sowohl gesetzliche Anforderungen erfüllen als auch die besten Sicherheitsmerkmale bieten. Daher beobachten wir auch keine Veränderungen in der Nachfrage, sondern eher eine Bestätigung der etablierten Kaufentscheidungen unserer Kunden", teilt Wolfgang Meier, Vorsitzender der Geschäftsführung von Pirelli Deutschland, auf Anfrage mit.

Auch bei dem zu dem italienischen Reifenkonzern gehörenden und in Breuberg sitzenden Einzelhandels- und Servicenetzwerk Driver sei die gesetzliche Anpassung keine große Veränderung, "weil wir unsere Produkte bereits frühzeitig an die gesetzlichen Vorgaben der situativen Winterreifenpflicht angepasst haben".

Situativ bedeutet, dass Autofahrer nur dann verpflichtet sind, die Reifen am Auto zu haben, wenn es das Wetter erfordert. Zumindest in der nächsten Woche ist das bei vorhergesagten Tiefsttemperaturen zwischen fünf und elf Grad Celsius in Frankfurt noch nicht zwingend notwendig. Auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Pflicht allerdings nicht, bei Verstößen gibt es Bußgelder und Strafpunkte im Flensburger Register.

Bei Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht

Das Fahren ohne wintertaugliche Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kann bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft werden. Zudem gibt es dafür einen Punkt in Flensburg. Bei einer Behinderung anderer wird es noch 20 Euro teurer – bei einer Gefährdung beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei einem Unfall steigt es auf 120 Euro. Halter, die "die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs" mit unzulässiger Bereifung angeordnet oder zugelassen haben, erhalten 75 Euro Strafe und ebenfalls einen Punkt.

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Bei einem Unfall ohne die erforderlichen Winterreifen kann die Versicherung dem Halter unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, was sich auf den Versicherungsschutz auswirken könnte. Da das Wetter allerdings bislang noch nicht winterlich war, sieht die Polizei in Frankfurt derzeit auch noch keinen Anlass für Kontrollen, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums auf Anfrage. Grundsätzlich würden solche Ordnungswidrigkeiten "allerdings von der Polizei verfolgt und zur Anzeige gebracht".  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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