Vermittlungsgebühren zu hoch?: Ein Gespräch der Vermittler von Uber mit dem Rhein-Main-Mietwagen-Verband bleibt ohne konkrete Ergebnisse. Das US-Unternehmen verlange für seine Vermittlerrolle zu hohe Gebühren. Wie es nun weitergeht.
Ein Gespräch zwischen Deutschlandvertretern des Fahrtenvermittlers Uber mit dem Rhein-Main-Mietwagen-Verband ist laut Verbandsmitglied Sunny Gahra am Dienstag ohne schriftliche Vereinbarungen zu Ende gegangen.
"Uber hat sich nun zwei Wochen Zeit erbeten, um die Preisgestaltung mit ein bisschen Spielraum prüfen zu können", so Gahra. Somit müsse man nun bis Anfang Dezember warten. Die Mietwagenunternehmen, die über Uber Autos mit Fahrer anbieten, werfen dem US-Unternehmen vor, für die Vermittlung von Fahrgästen zu hohe Gebühren zu verlangen.
Aktuell profitiere man allerdings davon, dass die Euro Finance Week, die Food Ingredients Europe und die Formnext-Messe die Nachfrage nach Fahrern und damit die Preise in die Höhe trieben, sagte der Mietwagenunternehmer Gahra.
Zu hohe Gebühren von Sixt Ride
Auch mit der Vermittlungsplattform Bolt, die ein ähnliches Geschäftsmodell verfolgt wie Uber, habe der Mietwagen-Verband inzwischen Kontakt. Zudem sei mit Sixt Ride ein weiteres Vermittlerunternehmen in den Fokus gerückt, das ebenfalls zu hohe Gebühren erhebe.
Außen vor lässt Gahra die Vermittlungsplattform Freenow, weil diese angekündigt hat, sich aus dem Mietwagengeschäft zurückzuziehen – im ersten Quartal 2025 auch in Frankfurt.
Das Unternehmen vertritt die Auffassung, dass das Geschäftsmodell "ohne Zuschüsse der Vermittlungsplattformen und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nicht eigenwirtschaftlich nachhaltig betrieben werden kann". Freenow ist aus dem reinen Taxi-Vermittler MyTaxi hervorgegangen und wirbt dafür, dass für Mietwagen mit Fahrern wie bei Taxis Mindesttarife festgelegt werden sollten.
Als "wegweisende Entscheidung" wertete Alexander Mönch von Freenow daher ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Montag. Es habe Mindestentgelte für Mietwagenfahrten zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen grundsätzlich für gerechtfertigt erklärt, das von der Stadt Leipzig festgelegte Entgelt allerdings für zu hoch befunden. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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