Partydroge Lachgas: In Hanau soll ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige verhängt werden. Das setzt ein Zeichen gegen die Verharmlosung der Partydroge.
Manchmal geht es in der Politik darum, ein Signal zu setzen. Genau das haben die Hanauer Stadtverordneten getan: Der Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche soll in der Stadt verboten werden, der Magistrat soll die Möglichkeiten dazu prüfen, ungeachtet dessen, was die Bundespolitik an Gesetzen in dieser Angelegenheit plant.
Die Kommunalpolitiker in der Stadt sind nicht naiv. Natürlich wissen sie, dass ein mögliches lokales Verbot umgangen werden könnte, auf vielfältige Art; Kontrollen wären schwierig. Mit Verboten allein wird es also nicht getan sein – aber es ist ein Verdienst an sich, das Thema auf die Tagesordnung gesetzt zu haben. Es kann kein Schaden sein, die Hürde zur Beschaffung des Lachgases für Jüngere hochzulegen. Wenn ihnen außerdem klar gemacht werden kann, dass die Substanz nicht einfach nur schick, sondern auch gefährlich ist – umso besser.
Lachgas mehr im Trend als Pattex & Co.
Dass Verbote an Grenzen stoßen, auch das ist den Stadtverordneten klar. Genannt wurde in der Diskussion über die Partydroge auch das sogenannte Schnüffeln, bei dem sich die Konsumenten durch das Einatmen von Lösungsmitteln in Rausch versetzen. Auch das kann fatale Folgen bis hin zum Tod haben, trotzdem käme wohl niemand auf die Idee, den Verkauf von Klebstoff an Kinder und Jugendliche zu verbieten. Aber im Augenblick liegt eben Lachgas als Rauschmittel mehr im Trend als Pattex & Co., und darauf darf und kann Politik reagieren, zumal sich strengere Regeln wegen des geringeren Alltagsnutzens von Lachgas wahrscheinlich eher durchsetzen lassen.
Welche Möglichkeiten die Stadt wirklich hat, den Umgang mit der Partydroge einzuschränken, wird jetzt die Hanauer Verwaltung klären. Aber unabhängig vom Ergebnis der Prüfung haben die Kommunalpolitiker Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt und vor einer Verharmlosung der Substanz gewarnt. Das allein ist gut und richtig. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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