Reichsbürger veruteilt: Er war Teil einer Reichsbürger-Gruppe, die einen gewaltsamen Umsturz und die Entführung des Gesundheitsministers geplant hatte: Nun ist das Urteil gegen den 62 Jahre alten Mann aus dem Odenwald gefallen.
Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten endet der Prozess gegen Wilhelm P., ein Mitglied der "Vereinten Patrioten", die unter anderem die Entführung von Bundesgesundheitsminister
Der 62 Jahre alte Mann aus Gorxheimertal (Bergstraße) war nach Feststellung des Senats Mitglied der "Kaiserreichsgruppe" – eines Zusammenschlusses mehrerer Reichsbürger, die einen gewaltsamen Umsturz vorbereiteten. Ein dreistufiger Plan sah unter anderem vor, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung einen mehrere Wochen andauernden, deutschlandweiten Stromausfall herbeizuführen. Außerdem war geplant, dass ein Schauspieler den Bundespräsidenten imitiert und im Fernsehen verkündet, dass die amtierende Bundesregierung abgesetzt sei. Auch die Entführung Karl Lauterbachs war Teil des Plans.
Der Prozess zeigte, dass Wilhelm P. an Treffen der Vereinigung teilgenommen hatte. Außerdem hatte er sich bereit erklärt, Waffen, die für den Umsturz gedacht waren, in seiner Garage zu lagern. Da die Gruppe im April 2022 beim Kauf von Waffen von einem verdeckten Ermittler aufgeflogen war, kam es jedoch nicht dazu. Nach Überzeugung des Senats wusste P. spätestens nach einem vertraulichen Gespräch zwischen ihm und einem führenden Mitglied der Gruppe bei einer Feier im Dezember 2022, was die "Patrioten" vorhatten. Ein Treffen im März danach habe ihm gezeigt, wie ernst diese Pläne gewesen seien, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk.
Geständnis sei "in jeder Hinsicht glaubhaft"
Der Angeklagte, der seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft sitzt, hatte sich vor und auch während der Verhandlung vollumfänglich zu den Taten eingelassen. Das Geständnis sei "in jeder Hinsicht glaubhaft", sagte der Vorsitzende. Vor dem Hintergrund seiner vorhandenen Skepsis gegenüber dem deutschen Staat und dessen Rechtssystem spreche dies eindeutig für den Angeklagten.
Denn was die elf Verhandlungstage auch gezeigt haben, ist laut Richter Bonk eine Seite des Angeklagten, die noch immer eine Ablehnung des Staates nahelegt. Deutlich sei dies auch in einem Satz geworden, den P. in seinem Letzten Wort am Ende der Verhandlung gesagt hatte: "Es ist besser, in diesem System zu leben, als dagegen anzukämpfen."
Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine Haftstrafe von weniger als drei Jahren beziehungsweise weniger als zwei Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig, weil sowohl der Angeklagte und seine Verteidiger als auch die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet haben. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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