Hannover - Der Start der neuen elektronischen Patientenakte steht kurz bevor - wer sie nicht nutzen will, kann dagegen allerdings jederzeit Widerspruch einlegen.

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Darauf weist der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper hin. Das gelte auch, wenn die Krankenkassen in ihren Informationsschreiben eine Frist gesetzt haben. Außerdem sei es möglich, nur einzelnen Funktionen zu widersprechen.

Zwar erleichtere die E-Akte beispielsweise den Austausch von medizinischen Dokumenten, vermeide Doppeluntersuchungen und lasse Patienten einfacher steuern, welche Daten sie wem freigeben. Allerdings gebe es auch Kritik an der Sicherheit der Daten. Lehmkemper appellierte daher an den Bund, etwaige Mängel schnell abzustellen. "Insbesondere beim Umgang mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten dürfen die Bürgerinnen und Bürger vom Staat höchste Sicherheitsstandards erwarten."

Die Krankenkassen müssen dem Landesbeauftragten zufolge vom 15. Januar an für alle Patientinnen und Patienten, die dem nicht ausdrücklich widersprochen haben, eine E-Akte anlegen. Die flächendeckende Nutzung in Niedersachsen sei nach einer Pilotphase in Hamburg, Franken (Bayern) und Nordrhein-Westfalen frühestens vom 15. Februar an vorgesehen.  © Deutsche Presse-Agentur

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