"Ich hatte erst vor kurzem Probleme mit dem Ordnungsamt. Ich kann dir das nicht verkaufen!" – Test bestanden, heißt es in diesem Fall für einen Kiosk-Mitarbeiter, der dem 17-jährigen Harry (Name geändert) den Verkauf eines alkoholischen Mischgetränks an diesem Donnerstag verwehrt.
Eine Situation, die den Zuständigen des Ordnungsamtes Köln in den vergangenen Tagen eher selten passiert ist.
Seit Beginn der Woche versuchen minderjährige Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Begleitung eines Betreuers an hochprozentigen Alkohol und Tabak zu kommen. In den meisten Fällen sind sie damit sofort erfolgreich. In rund fünfzig Kiosken, die bisher auf die Probe gestellt wurden, konnten bereits 39 Verstöße festgestellt werden. Vor dem Sessionsstart am kommenden Montag wollen Gewerbeabteilung und Ordnungsamt für die besondere Schutzwürdigkeit von Jugendlichen sensibilisieren. Damit sollen die Verkaufsstellen daran erinnert werden, auch bei dichtem Gedränge und bunten Kostümen auf das Vorzeigen des Personalausweises zu bestehen, bevor Alkohol und Tabakwaren über die Theke gehen.
Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
Beim nächsten Versuch landet Harry einen Treffer. Er greift eine Dose mit Whiskey-Cola aus dem Kühlregal, stellt sie auf die Theke und will zahlen. Der Verkäufer fragt zwar nach dem Alter, lässt sich sogar den Ausweis vorzeigen, nimmt schließlich aber trotzdem das Geld und lässt den Jungen mit der Dose gehen.
"Das passiert tatsächlich häufiger", erklärt Malik Dine, Leiter des Sachgebietes für Gewerbeangelegenheiten, "Viele Angestellte sind nicht richtig aufgeklärt darüber, welche Waren an welche Altersgruppe verkauft werden dürfen. Gerade bei Mixgetränken wird oft von einem Verkauf ab 16 Jahren ausgegangen, was natürlich fatale Folgen hat."
In so einem Fall greift das Ordnungsamt ein. Unmittelbar nach dem nicht rechtmäßigen Verkauf des Artikels werden die Personalien des Mitarbeiters aufgenommen und an die entsprechende Bußgeldstelle weitergeleitet. Nicht immer muss dieser dann aber auch mit direkten Konsequenzen rechnen.
"Belangt werden erstmal die Geschäftsführer der Verkaufsstellen, weil die auch für die Schulung ihrer Angestellten zuständig sind. Darauf, welche Maßnahmen vielleicht intern ergriffen werden, haben wir keinen Einfluss", sagt Ralf Mayer, der als Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung bei den Testkäufen dabei ist. Die Höhe der Strafzahlungen ist gestaffelt. Verstößt ein Kiosk das erste Mal gegen das Jugendschutzgesetz, sind 200 Euro zu zahlen. Beim zweiten Mal fallen bereits 500 Euro an. Je nach Ausmaß können sich die Kosten auf bis zu 100.000 Euro Strafe belaufen.
Alkohol geht schneller über die Theke als Tabak
Ein wirkliches Muster konnten die Angestellten des Ordnungsamtes bisher nicht feststellen. Zwar wurde in achtzig Prozent der Testphasen zunächst Alkohol an Minderjährige ausgegeben, doch auch die Anzahl der verkauften Tabakwaren dürfe laut Malik Dine nicht unterschätzt werden.
Der Leiter des Sachgebietes für Gewerbeangelegenheiten berichtet von einem Vorfall, in dem zwei Jugendliche sowohl Alkohol als auch Tabak mitnehmen wollten: "Der Kiosk-Mitarbeiter hat sich den Personalausweis der beiden 17-Jährigen angeschaut, entschuldigend den Alkohol zurückgenommen, Zigaretten aber durchgehen lassen."
Bis einschließlich Montag werden die Testkäufer gemeinsam mit dem Ordnungsamt in der Stadt unterwegs sein. © Kölner Stadt-Anzeiger
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.