Münster - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster beschäftigt sich am Montag (10.30 Uhr) bei einer mündlichen Verhandlung mit der Klage von zwei Feuerwehrleuten aus Mülheim an der Ruhr.

Mehr News aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

Die Kläger, ein Branddirektor und ein Brandamtmann, fordern die Anerkennung von Diensten und geleisteter Alarmbereitschaft außerhalb der üblichen Bürozeiten von Zuhause aus als normale Arbeitszeit. Außerdem klagen sie gegen die Stadt Mülheim auf die entsprechende Vergütung ihrer Arbeit. Ihr Arbeitgeber fordert, dass sie sich während dieser Dienstzeit nur in einem engen, vorgeschriebenen Radius wegbewegen dürfen und sie innerhalb von 90 Sekunden ausrücken können.

In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf waren die Feuerwehrleute mit ihrer Klage nicht erfolgreich. Das OVG will voraussichtlich im Anschluss an die mündliche Verhandlung ein Urteil verkünden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich bereits 2021 zu einem ähnlichen Streit geäußert. Damals ging es um die Frage, ob ein Feuerwehrmann aus Offenbach seine Rufbereitschaft außerhalb der Dienststelle als Arbeitszeit anerkannt bekommt. In seinem Fall hatten der EuGH dem Kläger aus Deutschland recht gegeben.   © Deutsche Presse-Agentur

Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.