Weihnachten ist das Fest des Friedens. Nicht so für einen 45-Jährigen aus Troisdorf. Er randalierte am späten Abend des ersten Weihnachtstages in der Notaufnahme des St. Josef-Hospitals.
Der städtische Angestellte hatte seine Ehefrau begleitet, die schon seit einigen Wochen unter Schmerzen litt. Dass andere, ernsthafter erkrankte Patienten früher an die Reihe kamen, wollte er nicht akzeptieren.
Er wurde immer lauter und aggressiver während der fast zweistündigen Wartezeit, sodass das medizinische Personal schließlich die Polizei alarmierte. Doch weder der Schwager, der die Eheleute begleitet hatte, noch die uniformierten Beamten konnten den Mann beruhigen. Einem Platzverweis leistete er nicht Folge, der Versuch, ihm Handfesseln anzulegen, eskalierte vollends.
Geschädigter Polizist bekommt 300 Euro Schmerzensgeld
Als die Einsatzkräfte den Randalierer zu Boden brachten, schlug dieser mit der Faust nach einer Polizistin und streifte ihren Kiefer, ohne sie jedoch zu verletzen. Schlimmer traf es ihren 27-jährigen Kollegen. Der 45-Jährige hatte sich mehrfach ruckartig aufgebäumt, sodass sich der Polizist eine Schulterprellung zuzog.
Eine Woche sei er nach dem Vorfall Ende Dezember 2023 krankgeschrieben gewesen, sagte der Beamte im Zeugenstand, drei Monate habe er keinen Sport machen können, ein halbes Jahr dauerte die Physiotherapie, bis er komplett schmerzfrei war. Er forderte 1000 Euro Schmerzensgeld, so wie es die Polizeigewerkschaft empfehle. Richter Herbert Prümper sprach ihm nur 300 Euro zu, das sei angemessen. Eine höhere Summe müsse der Geschädigte auf zivilrechtlichen Wege einklagen.
Die Frau hat sehr gejammert. Und sie ist nicht als Jammerlappen bekannt
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, bat den Polizisten um Entschuldigung. Dessen Strafverteidiger erklärte, dass sich der 45-Jährige in einer Ausnahmesituation befunden habe. "Die Frau hat sehr gejammert", sagte der Kölner Rechtsanwalt Claus Eßer, "und sie ist nicht als Jammerlappen bekannt." Bei der Untersuchung in dieser Nacht sei eine Gürtelrose festgestellt worden.
Dazu war sein Mandant am Weihnachtsabend erheblich angetrunken, eine Blutprobe zwei Stunden nach der Festnahme ergab 1,92 Promille, zum Tatzeitpunkt habe er schätzungsweise 2,4 bis 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. "Daraus ergibt sich lediglich eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit", erklärte der Richter. Erst ab 3,0 Promille werde ein Angeklagter auf Schuldunfähigkeit untersucht.
Der Verteidiger regte eine Einstellung des Verfahrens an, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft lehnte das ab: "Der Staat hat ein Interesse daran, die Polizei zu schützen." Sie plädierte auf eine Geldstrafe von 7800 Euro (130 Tagessätze zu 60 Euro), der Kölner Anwalt auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt; sein Mandant sei nicht vorbestraft, eine weitere Straftat nicht zu erwarten.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 5500 Euro (100 Tagessätze), die Tagessatzhöhe bemisst sich nach seinem Monatsnettoeinkommen von 1700 Euro. Dazu kommen das Schmerzensgeld, die Gerichtskosten und das Anwaltshonorar.

Der 45-Jährige habe in einem besonders zu schützenden Bereich, einem Krankenhaus, Widerstand geleistet, Vertreter der Staatsgewalt sogar beleidigt und tätlich angegriffen, betonte Prümper. Zudem hatte er ein Einhandmesser dabei, das bei der Leibesvisitation gefunden wurde. Das wirke selbst dann strafverschärfend, wenn der Angeklagte es, wie in diesem Fall, nicht aus der Hosentasche zöge. © Kölner Stadt-Anzeiger