Wegen Fahrerflucht stand eine 47-jährige Frau aus Bergisch Gladbach jetzt vor dem Amtsgericht Wipperfürth.
Die Frau hatte in einem Lindlarer Supermarkt eingekauft, beim Ausparken hatte sie mit ihrer linken Heckseite die rechte Front eines parkenden Wagens touchiert. Der Schaden betrug rund 2300 Euro. Trotz des Unfalls war die Frau weitergefahren.
"Ich habe es wirklich nicht bemerkt", sagte die Angeklagte vor dem Amtsrichter und wirkte dabei einigermaßen zerknirscht. Den Supermarkt kenne sie als Bergisch Gladbacherin nur von sehr seltenen Besuchen. "Ich kaufe sonst immer in Overath ein. Ich habe wirklich gedacht, dass ich nur die Bordsteinkante mitgenommen habe", sagte die 47-Jährige. Das wiederum kenne sie, ergänzte sie. "Damit habe ich mir schon mal den Reifen kaputt gefahren." Aber dennoch – irgendwas habe an ihr genagt. Denn als sie zu Hause angekommen sei, habe sie ihren Wagen umrundet und auf eventuelle Schäden hin überprüft. "Aber ich habe nichts entdecken können", sagte sie.
Unfall: Wenige Tage nach dem Vorfall kam Post von der Versicherung
Umso überraschter sei sie dann gewesen, als wenige Tage nach dem Vorfall Post von der Versicherung gekommen sei. "Ich bin dann direkt zur Polizei und habe mich dort selbst angezeigt. Wir haben uns meinen Wagen auf der Wache ebenfalls noch einmal angesehen, aber ich habe immer noch nichts entdecken können."
Eine durchaus plausible Geschichte, so für sich betrachtet. Allerdings hatte der Richter dann doch einige Fragen. "Wir haben hier die Fotos vom Tatort. Darauf kann man sehen, dass die nächste Bordsteinkante von Ihrem Auto doch relativ weit entfernt ist. Dass Sie also davon ausgingen, sie mit Ihrem Wagen touchiert zu haben – das glaube ich Ihnen nicht so ganz. Außerdem hat ein Zeuge Sie beobachtet – deswegen haben Sie auch die Anzeige bekommen", sagte er.
Relevant war auch die Schadenshöhe, beziehungsweise die von der Polizei bei der Unfallaufnahme geschätzte Höhe. "Die lag nämlich bei 800 Euro – im Gegensatz zum späteren Gutachten, das 2300 Euro ergab", sagte der Richter. Für einen Entzug der Fahrerlaubnis relevant war die Schadensgrenze von 1500 Euro. "Entscheidend ist die Schätzung der Polizei – und die lag unter der Grenze", sagte der Richter.
Er regte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 400 Euro an den Förderverein des Gymnasiums Lindlar an – die Staatsanwältin stimmte zu. © Kölner Stadt-Anzeiger
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