Die Grundsteuereinnahmen der Stadt Erftstadt für das Jahr 2025 bleiben trotz der Grundsteuerreform unverändert, so die Stadtverwaltung.
Auch wenn die Grundsteuerreform im Einzelfall zu Verschiebungen der Steuerlast geführt habe. Einige zahlten künftig mehr, andere weniger oder gleich viel Steuern. Dies sei abhängig von den neuen Bewertungsgrundlagen, auf die die Stadt Erftstadt keinen Einfluss habe.
Die beschlossene Reform der Grundsteuer, die bundesweit 2025 in Kraft tritt, soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System bereits 2018 für nicht mehr verfassungskonform erklärt und dies damit begründet, dass die Berechnung auf veralteten Einheitswerten basiere und zu einer ungerechten Belastung der Steuerpflichtigen führe.
Die durch die Finanzämter in der Folge neu ermittelten Grundsteuerwerte bilden das Kernstück der Reform. Auf diesen Wert ist dann der durch die Kommunen festzulegende Hebesatz anzuwenden. Der Rat der Stadt Erftstadt beschloss kürzlich die neuen Hebesätze für 2025: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 380 Prozentpunkte; Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 635 Prozentpunkte; Gewerbesteuer: 565 Prozentpunkte.
Kämmerer Dirk Knips rät: "Sollte Ihr Grundstück falsch bewertet worden sein, sollten Sie umgehend Kontakt zum Finanzamt aufnehmen." Die Stadtverwaltung stehe bei Rückfragen zu den neuen Hebesätzen gerne zur Verfügung. © Kölner Stadt-Anzeiger
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