Paderborn - Nach einem Gewaltdelikt in der Nacht auf den 1. Mai in der Paderborner Innenstadt soll ein 19-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Paderborn verurteilte am Montag den zweiten Angeklagten, einen 17-jährigen Jugendlichen, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich im Fall des Jüngeren für eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags ausgesprochen. Er hatte das 30 Jahre alte Opfer getreten. Der Ältere sollte laut dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft für dasselbe Delikt für vier Jahre und zehn Monate für drei Faustschläge gegen den Kopf ins Gefängnis.
Rechtsmedizin: Gefäßriss nicht durch Gewalteinwirkung
Die beiden jetzt Verurteilten hatten gestanden, den 30-Jährigen in der Nacht auf den 1. Mai vor einem Kiosk mit Schlägen und Tritten attackiert zu haben. Der Mann war drei Tage später an einer Gehirnblutung gestorben. Laut Rechtsmedizin war das Blutgefäß im Kopf aber nicht infolge der Gewaltattacke gegen den schwer Betrunkenen gerissen. Auslöser war vielmehr eine Blutdruckspritze.
Das Landgericht sah es deshalb als erwiesen an, dass die beiden nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt werden können, und kritisierte die Vorverurteilung der beiden nach der Tat in der Öffentlichkeit. © Deutsche Presse-Agentur
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.