2025 feiert der Rhein-Erft-Kreis sein 50-jähriges Bestehen. In seinem Jubiläumsvortrag erläutert Dr. Herbert Heermann am Mittwoch (26.
März) in Kreishaus Bergheim die Hintergründe und die Auswirkungen der damaligen kommunalen Neugliederung. Heermann ist Dozent, Journalist und Buchautor. Er sitzt für die CDU im Stadtrat von Brühl.
Herr Dr. Heermann, was waren die Voraussetzungen für die Gebietsreform?
Herbert Heermann Erste Überlegungen hatte es schon Mitte der 1960er-Jahre gegeben. Der eigentliche Impuls war sicher auch dem Zeitgeist geschuldet, denn als Folge der "68er" hatte es eine regelrechte Reform-Euphorie gegeben.
Wo wurden dafür die Weichen gestellt?
Letztendlich im Landtag in Düsseldorf. Nach einer Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung konnten die Kommunen zwar zur Gebietsreform Stellung nehmen, wirklichen Einfluss auf die Entscheidung hatten sie aber nicht. Als wegweisend erwiesen sich zwei Gutachten, die im Auftrag der Landesregierung entstanden sind. Sie legten unter anderem fest, dass eine Gemeinde eine Mindestgröße von 8000 Einwohnern haben muss, Kommunen der nächstgrößeren Kategorie mussten über 30.000 Einwohner nachweisen. Das ist bedeutsam, wenn es um die Daseinsvorsorge geht, also um die Ausstattung mit Schulen, Krankenhäusern und Sportangeboten. Gerade kleinen Kommunen fehlten oftmals die finanziellen und personellen Mittel, um ihren Bewohnern das volle Angebot staatlicher Leistungen bieten zu können. Dazu kam, dass damals die Verwaltungswissenschaften als neuer Forschungszweig aufkam, der versuchte, Landesplanung erstmals auf wissenschaftlicher Basis zu betreiben – was in diesen Prozess hineinspielte.
Wer waren die politischen Protagonisten in dieser Zeit?
Man muss bedenken, dass der Landtag noch nicht so diversifiziert war wie heute. Mit CDU und SPD gab es zwei große Fraktionen, mit der FDP eine kleine. Bei der Union erwies sich der aus Pulheim kommende Dr. Bernhard Worms als eine zentrale Figur, der ja auch erster Landrat des Erftkreises geworden ist. Bei der SPD war es der spätere Regierungspräsident Dr. Franz-Josef Antwerpes, der vor allem die Interessen Kölns vertrat.
Heute, 50 Jahre später betrachtet, war die Kommunalreform ein Erfolg?
Sie ist ein Stück unvollendet geblieben, denn sie sollte ursprünglich über die Ebene der Kommunen hinausgehen und zum Beispiel auch die Regierungspräsidien umfassen. Unumstritten war der Schritt nicht.
Warum nicht?
Ein häufig genannter Kritikpunkt ist der Demokratieverlust, denn die Reform führte zu einer Verringerung der Mandatsdichte um 54 Prozent. In Orten, die ihre kommunale Eigenständigkeit aufgegeben hatten, fielen ja auch die Stadt- und Gemeinderäte weg. Damit reduzierte sich auch der unmittelbare Kontakt der Einwohner zu ihren jeweiligen kommunalen Mandatsträgern. Die Identifikation der Bürger mit ihrer Kommune leidet. Auch ist die Reform praktisch ohne positive finanzielle Effekte geblieben. Auf der anderen Seite erleichtern größere räumliche Einheiten eine übergreifende Bauleit- und Strukturplanung. Eine größere Verwaltung ist zudem spezialisierter und kann professioneller arbeiten.
Als den Altkreisen Bergheim und Köln wurde der Rhein-Erft-Kreis
Am 27. September 1974 beschloss der Landtag in Düsseldorf den Zusammenschluss der beiden Altkreise Bergheim und Köln mit der noch jungen Stadt Erftstadt zum Erftkreis. Damit verloren 1975 zu Jahresbeginn 37 Kommunen in der Region ihre Autonomie; selbstständig blieben die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Elsdorf.

Das Kreisgebiet erweiterte sich 1976 um Wesseling, das erst Köln zugeschlagen worden war. Seit 2003 lautet der Name "Rhein-Erft-Kreis".
Der Vortrag findet am Mittwoch, 26. März, um 19 Uhr im Kreishaus Bergheim, Großer Sitzungssaal, Willy-Brandt-Platz 1 statt. Der Eintritt ist frei, um Anmeldung per E-Mail wird gebeten. © Kölner Stadt-Anzeiger