"Vor der Impfung war ich gesund und topfit", hieß es in der Schmerzensgeld-Klage einer 61-Jährigen aus Königswinter.
200.000 Euro Schmerzensgeld forderte die vermeintlich impfgeschädigte Frau von dem Impfstoff-Hersteller Biontech. Denn nach den beiden Corona-Impfungen im Sommer 2021 sei es bei ihr gesundheitlich steil bergab gegangen: Fieber, starker Schwindel, unerträgliche Nervenschmerzen, Tinnitus und der Verlust der Leistungsfähigkeit.
Für die Königswintererin, die damals von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt worden sei, sich impfen zu lassen, stand fest: "Das alles hat der Impfstoff ausgelöst, er hat mein Leben komplett verändert." Das Bonner Landgericht hat jetzt aber nicht nur die Klage der 61-Jährigen, sondern auch die von zwei weiteren Frauen – einer 68-jährigen Henneferin und einer 60-jährigen Pflegerin aus Bonn – abgewiesen. Alle drei Frauen hatten in den Klageschriften angegeben, dass sie vor den Impfungen nicht wesentlich vorerkrankt gewesen seien beziehungsweise, dass sie ihre Krankheiten "gut im Griff" hätten.
Henneferin forderte 150.000 Euro Schmerzensgeld von Biontech
Die 9. Zivilkammer unter Vorsitz von Richterin Heike Jürgens hatte alle drei Klägerinnen gebeten, ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und hat deren Krankenakten zu Rate gezogen. In allen drei Fällen, so die Kammer, "stimmten die Vorgaben der Frauen mit den beigezogenen Unterlagen nicht überein". So waren bei der 61-Jährigen bereits vor der Impfung radiologisch eine Arthrose mit vielen Schmerzen und Bandscheibenvorfälle diagnostiziert worden.
Bei der 68-jährigen Henneferin, die 150.000 Euro gefordert hatte, waren 2018 wegen zwei gutartiger Tumore Teile des Lungengewebes entnommen worden, auch litt sie schon seit fünf Jahren an der Lungenkrankheit COPD und seit 20 Jahren an Diabetes, Neuropathie und Depressionen. Nach der Impfung klagte sie über ständige Luftnot, Taubheitsgefühle, Wassereinlagerungen und Schlaflosigkeit.
Die 60-jährige Pflegerin aus Bonn, die von Biontech 260.000 Euro Schmerzensgeld fordert, ließ sich erst mit der Impfpflicht die Spritzen im November 2021 und Januar 2022 geben. Erst hierdurch, so die Klage, sei sie an Covid 19 erkrankt und habe möglicherweise auch einen Schlaganfall erlitten, der im Oktober 2022 durch ein MRT festgestellt wurde. Alle drei Frauen, so heißt es in den jeweiligen Urteilen, hätten nicht ausreichend belegen können, dass ihre Erkrankungen durch den Impfstoff ausgelöst worden seien.
Zwölf Klagen gegen Impfstoff-Hersteller am Bonner Landgericht
Schließlich sei der Bionic-Impfstoff durch die Europäische Arzneiagentur geprüft, im Dezember 2020 bedingt und schließlich durch die Europäische Kommission im Oktober 2022 unbedingt zugelassen worden. Eine zweite Bestätigung stammt aus dem August 2023 und wurde bis heute nicht revidiert. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs, so hatten es die Gutachter aller 27 EU-Länder festgestellt, sei positiv. Nach Ansicht der Bonner Kammer gäbe es an der wissenschaftlichen Empfehlung der Kommission "nichts in Frage zu stellen."
Was nicht heiße, dass es – wie bei allen Impfungen – nicht auch Nebenwirkungen geben könne. Aber die möglichen Schäden durch den Impfstoff von Biontech seien — bis heute unwiderlegt - wissenschaftlich vertretbar. Vor dem Bonner Landgericht sind insgesamt zwölf Klagen gegen alle drei Impfstoff-Hersteller eingereicht worden. Neun Entscheidungen stehen noch aus. © Kölner Stadt-Anzeiger
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