"Wir waren auf Deutschlandreise in Sachen Wohnmobilkauf", erzählte der 80-jährige Kapitän im Ruhestand als Zeuge vor dem Bonner Landgericht.

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Das Ehepaar aus dem Fränkischen war im September 2022 auf der Suche nach einem neuen Gefährt gewesen und hatte auf der Recherchetour noch einen Abstecher zu einem Wohnmobilpark im Siebengebirge gemacht.

Nach einer ersten Besichtigung in der Halle suchte das Paar weiter im Freien, die unverschlossenen Wagen – so hatten Mitarbeiter ihnen gesagt – könnten sie problemlos alleine betreten. Das Ehepaar steuerte auf ein großes amerikanisches Modell zu, das etwas abseits auf dem Gelände an einer Mauer stand: Es war ein "Monaco", von dem sie schon immer geträumt hatten.

Sturz aus Wohnmobil: Verletzte Frau musste in einer Klinik notoperiert werden

Die Besichtigung des Wohnmobils jedoch endete für die Frau mit einem bösen Sturz und einer Notoperation in der Klinik: Schädelprellung, Bruch in der Hüfte, Absprengungen am rechten Schulterblatt und Thrombose im linken Unterschenkel, so die Diagnose.

Zwei Jahre später hat die 67-Jährige den Wohnmobilpark beziehungsweise dessen Versicherung wegen mangelnder Verkehrssicherungspflicht vor dem Bonner Landgericht auf 20.468 Euro Schadensersatz verklagt. Zwar hatte die Würzburgerin bereits 3000 Euro von der Betriebshaftpflicht der Firma erhalten, aber das war der Seniorin wegen der massiven Sturzfolgen zu wenig.

Mitarbeiter des Wohnmobilparks im Siebengebirge konnte sich den Unfall nicht erklären

Seit dem Unfall sei sie "nie mehr die Alte geworden", erzählte sie bei Gütetermin, "dabei war ich mein Leben lang immer flott unterwegs gewesen." Aber nach dem Vorfall habe sie sich vier Monate lang nicht alleine versorgen können, auch anschließend konnte sie den Alltag Zuhause nur zu 50 Prozent meistern.

Deswegen auch macht sie einen Haushaltsführungsschaden von rund 20.000 Euro geltend. Deutlich erinnerte sich die Klägerin an den nieseligen Nachmittag, als sie den "Monaco" verlassen wollte. "Ich hatte zunächst den rechten Fuß auf die obere Stufe der aufgeklappten Leiter gestellt, als ich den linken Fuß nachsetzten wollte, war die untere Stufe einfach nicht mehr da." Sie habe noch versucht, sich irgendwo festzuhalten, habe wie wild rumgerudert, aber keinen Halt mehr gefunden.

Mit dem Kopf sei sie zunächst gegen eine 1,50 Meter entfernte Mauer geprallt, dann mit dem ganzen Körper ungebremst auf dem Boden gelandet. Ihr 80-jähriger Begleiter, der nur gesehen hatte, wie seine Frau plötzlich aus dem Wohnwagen fiel, holte sofort ärztliche Hilfe; anschließend untersuchte er die Treppe und wunderte sich, dass sie einfach nach hinten weggeklappt war.

Der Sturz sei kein Wunder, so der Kapitän: "Die gesamte zweistufige Konstruktion ließ sich weder im eingefahrenen noch im ausgefahrenen Zustand arretieren." Ein Vertreter des Wohnmobilparks konnte sich das Malheur im Zeugenstand nicht erklären: "Wenn wir die Wohnmobile aufs Gelände bekommen", so der 52-Jährige, "werden sie in der Regel von drei bis vier Mitarbeitern begangen, begutachtet und aufgearbeitet."

Bonner Richter riet den Parteien dringend zu einem Vergleich

Sicher würden dabei auch die Treppenkonstruktion überprüft, größere Mängel gar dokumentiert. In diesem Fall aber, so der Zeuge, "war uns konkret nichts bekannt". Ein verdeckter Schaden? Bei einem nicht entdecken Schaden, so formulierte es der Kammervorsitzende in einer ersten rechtlichen Bewertung, spreche alles für eine Haftung des beklagten Betreibers des Wohnmobilparks.

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So eine Treppe – die ja ein neuralgischer Punkt bei Wohnmobilen sei – müsse zwingend, auch regelmäßig überprüft werden. Allerdings, so der Richter weiter, scheine ihm die Klagesumme doch etwas zu hoch gegriffen und der eingeklagte Haushaltsschaden zu wenig konkretisiert. Schließlich riet er den Parteien dringend zu einer gütlichen Einigung, wenn nicht noch ein technisches Gutachten über die Treppe angefordert werden soll. Sein Vorschlag: 5000 Euro Schmerzensgeld und 5000 Euro Schadensersatz, abzüglich der bereits gezahlten Vorschusses.

Die Parteien wollen über den Vergleich nachdenken.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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