Die Stadt Euskirchen erhöht erneut die Vergnügungssteuer, die Betreiber von entgeltpflichtigen Spielgeräten zu entrichten haben – egal, ob die Apparate in Spielhallen, Gaststätten oder anderswo stehen.

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Dies hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, indem er auf Vorschlag der Verwaltung hin die Vergnügungssteuersatzung entsprechend änderte.

Kämmerer Klaus Schmitz hatte erklärt, dass die Stadt mit der Erhebung der Vergnügungssteuer zwei Ziele verfolge: Sie will damit zum einen Einnahmen erzielen. Zum anderen soll die Steuer dazu beitragen, die Zahl der Spielhallen und der darin aufgestellten Geräte einzuschränken, "um die Spielsucht einzudämmen".

Steuern werden auch für Computer mit Online-Spielen fällig

"Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden", heißt es in der Satzung.

Nachdem die Stadt 2018 den Steuersatz zum bis dahin letzten Mal angehoben hatte, trat der gewünschte Effekt nicht ein. Die Zahl der Spielhallen habe sich seither nicht gravierend reduziert, resümierte Schmitz und fügte hinzu: "Ein Rückgang der Branche ist in Euskirchen nicht erkennbar." Momentan beläuft sich die Anzahl der Spielhallen im Stadtgebiet auf zehn, wie er auf Anfrage mitteilte.

Rat in Euskirchen hat den Steuersatz von 5,5 auf 6,5 Prozent erhöht

Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist der Spieleinsatz – sprich: die Summe der Beträge, die die Spielerinnen und Spieler je Apparat "zur Erlangung des Spielvergnügens" aufwenden, so die Formulierung in der Satzung. Bis 2018 hatten die Betreiber 4,5 Prozent des Einsatzes als Steuer abführen müssen, danach waren es 5,5 Prozent. Nun steigt der Steuersatz auf 6,5 Prozent.

Die Kämmerei geht davon aus, dass der neue Steuersatz nicht juristisch angreifbar ist. Dies wäre der Fall, wenn er eine erdrosselnde Wirkung hätte. Einschlägige Gerichtsurteile und -beschlüsse zeigten jedoch, dass 6,5 Prozent "grundsätzlich im tolerablen Bereich" lägen, so Schmitz.

Zuletzt kassierte die Stadt jährlich rund 700.000 Euro Vergnügungssteuer

Zuletzt hatte die Stadt mit der Vergnügungssteuer, die Spielgerätebetreiber entrichten müssen, rund 700.000 Euro im Jahr eingenommen, wie der Kämmerer im Gespräch mit dieser Zeitung sagte. Die jetzt beschlossene Anhebung des Steuersatzes auf 6,5 Prozent werde zu jährlichen Mehrerträgen in Höhe von etwa 75.000 Euro führen, hatte er im Rat erklärt. Vorausgesetzt, der Gerätebestand und das Konsumverhalten der Spieler ändern sich nicht grundlegend.

700.000 Euro an Steuereinnahmen per anno – dieser Betrag lässt bei einem Steuersatz von 5,5 Prozent, wie er bisher galt, den Schluss zu, dass sich die Spieleinsätze in den offiziell registrierten Spielhallen in Euskirchen pro Jahr auf mehr als 12 Millionen Euro summierten.

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Eine andere Einnahmequelle lässt die Stadt derweil versiegen. Der Rat folgte der Empfehlung der Verwaltung, Tanzveranstaltungen fortan nicht mehr zu besteuern. Steuerpflichtig waren bisher allerdings ohnehin lediglich reine Tanzveranstaltungen, die einem gewerblichen Zweck dienten. "Aktuell gibt es nur noch zwei Unternehmer, die wiederkehrend Tanzveranstaltungen durchführen", teilte die Verwaltung mit. Die Einnahmen waren 2023 dementsprechend gering: Sie beliefen sich auf 1736 Euro.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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