Er zeigte sich nicht besonders einsichtig – und das, nachdem der Richter am Amtsgericht Wipperfürth eine eher milde Strafe verhängt hatte.

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Das Verhalten eines 30-jährigen Hückeswageners hatte indes keine Konsequenzen mehr. Der junge Mann wollte im Mai 2024 am Abend von einem Besuch bei einem Bekannten zurück in die Nachbarstadt fahren, mit einem Bus der Linie 336.

Angeklagter schlug mit den Fäusten gegen die Trennscheibe

Dummerweise war der Akku seines Handys leergeworden, so dass er sein Azubi-Ticket nicht vorzeigen konnte. "Ich hatte nur noch zehn Euro für die restliche Woche des Monats übrig, da ist etwas in mir gekippt, als der Busfahrer mir sagte, dass ich sechs Euro für das Ticket zahlen sollte", sagte der Azubi. Auch die Aussicht, dass er das Geld gegen die Vorlage seines Monatstickets zurückerstattet bekomme, sorgte nicht für Entspannung.

Im Gegenteil, laut Anklageschrift habe der Angeklagte dem 54-jährigen Busfahrer mit den Worten gedroht: "Du wirst noch sehen, was passiert!" Außerdem habe er dann mit beiden Fäusten gegen die Trennscheibe aus Plexiglas im Fahrerbereich geschlagen, so dass daran ein Schaden in Höhe von rund 270 Euro entstanden sei.

Angeklagter berichtete dem Wipperfürther Gericht von "Ausnahmesituation"

Grundsätzlich räumte der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage ein. Allerdings sagte er auch, dass er sich an eine Bedrohung nicht erinnern könne. "Ich habe ihn gefragt, was wohl seine Mutter über sein unsoziales Verhalten sagen würde. Ansonsten ist es nicht meine Art, andere Menschen zu bedrohen oder einzuschüchtern", sagte er weiter. Er beschrieb den Abend als "eine Ausnahmesituation".

Außerdem habe er Cannabis konsumiert und sei deshalb "nicht Herr meiner Sinne" gewesen. Der Busfahrer als Zeuge beschrieb die Situation als unschön, er habe gemerkt, dass der Angeklagte kein Ticket gehabt habe und ihn darauf angesprochen. "Er hat aber auf stur geschaltet. Er hat mich zudem beschimpft und beleidigt, es sind unschöne Worte gefallen. Danach habe ich ihn noch ein paar Mal gesehen, aber da ist nichts mehr weiter vorgefallen", sagte der 54-Jährige.

Wipperfürther Richter setzte niedrigeren Tagessatz an

Auf die Frage des Angeklagten, ob er "in schlechter Stimmung" gewesen sei am Tatabend, sagte der Zeuge: "Nein. Überhaupt nicht. Das ist meine ganz normale Schicht und ich war in völlig normaler Stimmung." Der Angeklagte entschuldigte sich, allerdings ohne die Worte, dass es ihm leidtue, was geschehen sei. Er wiederholte nur, dass ein solches Verhalten nicht seine Art sei.

Das Problem war, dass der junge Mann schon 14 Vorstrafen hat, wegen Drogenbesitzes sogar 17 Monate im Gefängnis war. Er begründete dies mit einer schweren Kindheit ohne Vater, die ihn auf die schiefe Bahn gebracht habe – nun sei er aber dabei, sein Leben "auf die Reihe" zu bekommen. Der Richter berücksichtigte all dies in seinem Urteil, das in der Tagessatzhöhe von 10 Euro unter der Forderung der Staatsanwältin blieb, die sich für 30 Tagessätzen zu je 30 Euro ausgesprochen hatte.

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Der Angeklagte reagierte nicht erleichtert, sondern trotzig. "Ich will mir das jetzt nicht mehr anhören", rief er und stand mitten in der Urteilsbegründung auf. "Das ist sehr unhöflich. Sie sehen nicht ein, dass Sie sich falsch verhalten haben", kommentierte der Richter das Verhalten.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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