Köln - Das rund 36 Jahre nach der Tat ergangene Urteil im sogenannten Kölner Karnevalsmord ist rechtskräftig.

Mehr News aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

Das teilte der Bundesgerichtshof am Montag mit. Bei der Überprüfung des Urteils seien keine Rechtsfehler zulasten des Angeklagten gefunden worden. Es bleibt damit bestehen.

Das Landgericht Köln hatte im März 2024 einen damals 57-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dass es zu dem Prozess kam, galt als kleine Sensation. Denn bereits 1988 - in der Nacht zum damaligen Karnevalssonntag - war in Köln eine junge Frau getötet worden.

Aufklärung in Fernsehsendung

Jahrzehntelang blieb der "Kölner Karnevalsmord" danach unaufgeklärt. Dann rollte die Polizei den "Cold Case" wieder auf und stellte ihn in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" vor. Tatsächlich rief kurz darauf ein Zuschauer an und nannte einen Namen: Sein früherer Freund sei der Frau in der Tatnacht gefolgt.

Bei seinem Urteil stützte sich das Kölner Landgericht unter anderem auf DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden worden waren. Man sei überzeugt, den Täter gefunden zu haben, sagte der Richter. Über seinen Verteidiger legte der Mann daraufhin Revision ein. Im Prozess hatte er die Tat bestritten.  © Deutsche Presse-Agentur

Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.