Eine Auseinandersetzung beim Vatertagstreff am Sportplatz in Reichshof-Wildbergerhütte hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel.

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Ein 41-jähriger Reichshofer soll einen mehr als zehn Jahre jüngeren Mann beleidigt und nach einer Schubserei mit einem Bierglas im Gesicht verletzt haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft im Waldbröler Amtsgericht. Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 400 Euro eingestellt.

Der Beschuldigte schilderte, dass er sich bei dem schönen Wetter mit mehreren Freunden zunächst zu Hause getroffen und mit ihnen am Nachmittag gegrillt habe. Am frühen Abend sei die Gruppe in Richtung Sportplatz aufgebrochen, um dort weiterzufeiern. "Anfangs war das ganz schön", bekundete er. Später habe es aber erregte Diskussionen mit dem späteren Kontrahenten und einem Teil seiner Gruppe am benachbarten Stehtisch gegeben. Er selbst sei gar nicht involviert gewesen, da er mit einem Freund am Bierwagen gestanden habe.

"Die Augenhöhle war zum Glück nicht gebrochen"

Als er schon im Begriff war, nach Hause zu gehen, habe der junge Mann plötzlich vor ihm gestanden und ihn geschubst, so dass er mit dem Kopf gegen ein Geländer fiel. Sein Freund sei dazwischen gegangen. Nachdem sie sich entfernt hatten, seien sie rund 20 Meter weiter von hinten von einer Gruppe angefallen worden, zu der auch der junge Mann gehörte: "Da bin ich gehörig vermöbelt worden und habe zeitweise das Bewusstsein verloren." Im Krankenhaus sei ihm dann das Nasenbein operiert worden: "Die Augenhöhle war zum Glück nicht gebrochen."

Der jüngere Kontrahent berichtete als Zeuge, dass er nach einer Wanderung rund um den Ort mit seinen Freunden beim Sportplatz gelandet war: "Keine Ahnung, warum es dort Ärger gegeben hat." Nachdem der Angeklagte ihm mit einem Bierglas eine Schnittverletzung an der Schläfe zugefügt hatte, habe ihn ein Bekannter festgehalten, um zu deeskalieren. Eine weitere Schlägerei habe er nicht bemerkt. Der junge Mann schilderte, dass er ganz klar gewesen sei, sich aber dennoch an manche Dinge nicht erinnern könne. Im Krankenhaus habe er dann den Angeklagten wiedergesehen: "Da hat er mich auf die Wange geküsst."

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Im Hinblick auf das sehr ungenaue Erinnerungsvermögen des Zeugen äußerte Richter Kevin Haase erhebliche Zweifel an dessen Darstellung, zumal der Angeklagte selbst wesentlich schwerer verletzt wurde. Er stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 400 Euro ein. Der Staatsanwalt kündigte an, dass es nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Überfalls auf dem Nachhauseweg geben werde.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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