Mainz - Erhoben wird die Grundsteuer auf Grundbesitz, konkret müssen sie Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken zahlen.

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Im Unterschied zur Grunderwerbssteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder eines Gebäudes einmal fällig wird, muss die Grundsteuer jedes Jahr gezahlt werden. Bei einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung können Vermieter die Grundsteuer über die Abrechnung der Nebenkosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen.

Eine wichtige Größe für die Höhe der Grundsteuer ist die Bewertung eines Grundstücks. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen, jahrzehntealten Bewertungen für verfassungswidrig. Weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden, sahen die Richter einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung und forderten Ende 2019 eine Neuregelung.

Daraufhin wurde auf Bundesebene ein Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Entscheidend für die neue Bewertung ist nun der Wert zum Zeitpunkt 1. Januar 2022. Auf Basis von Erklärungen der Eigentümer bewerteten Finanzämter Grundbesitz neu, von diesem Jahr an wirkt sich das auf die Höhe der Abgabe aus. Wie viel gezahlt werden muss, ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid, der von der jeweiligen Gemeinde kommt.  © Deutsche Presse-Agentur

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