Mainz - Die Beschwerde von Eltern eines Flutopfers aus dem Ahrtal gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium ist vor dem Verwaltungsgericht Mainz gescheitert.

Mehr News aus Rheinland-Pfalz finden Sie hier

Das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. "Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu stellen", teilt der Gerichtssprecher mit.

Es ging in dem Verfahren darum, ob das Ministerium korrekt mit einer Petition von Hinterbliebenen vom April 2024 umgegangen ist. Mit der wollten diese die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz unter anderem gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) erreichen - und die Auswechslung der Staatsanwälte.

Ja, entschied das Verwaltungsgericht jetzt. Die Petition sei ordnungsgemäß behandelt worden.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden 2024 eingestellt

Das Ministerium hatte die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, darüber auch die Kläger informiert. Zu einer Auswechslung der Staatsanwälte kam es nicht. Kurze Zeit später wurden die Ermittlungen eingestellt, was auf scharfe Kritik von Angehörigen von Flutopfern stieß.

In ihrer Klage forderten die Angehörigen, das Ministerium müsse sich inhaltlich und sachlich mit der Petition befassen und dann entscheiden. Die Petition sei fälschlicherweise als fachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet worden, so die Argumentation. Sie habe aber auf die Ausübung des externen Substitutions- und Weisungsrechts des Ministeriums gezielt und habe daher nicht weitergegeben werden dürfen.

Gericht folgt der Argumentation der Kläger nicht

Das sieht das Verwaltungsgericht anders. Der Anspruch der Kläger aus dem Petitionsrecht sei in vollem Umfang erfüllt worden. Das Ministerium habe sich für unzuständig erklären und die Angelegenheit für die inhaltliche Prüfung an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weiterleiten dürfen.

Das ministerielle Weisungsrecht habe einen Ausnahmecharakter und die Kläger hätten in der Petition zumindest besonders begründen müssen, weshalb aus ihrer Sicht ein Austausch der Staatsanwälte jenseits der Grenzen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erforderlich gewesen wäre.

Auch die Tatsache, dass der Generalstaatsanwalt in seiner vorherigen Tätigkeit als Leitender Oberstaatsanwalt mit dem Ermittlungsverfahren befasst war, habe der Weiterleitung der Petition nicht entgegengestanden, so die Verfassungsrichter. Der Anwalt der Eltern kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Bei der Flut im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch gilt weiterhin als vermisst. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Gegen die von der Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 erfolgte Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen wehren sich Hinterbliebene mit einer Beschwerde, über die ebenfalls noch nicht entschieden ist.  © Deutsche Presse-Agentur

Ergebnis der Ermittlungen zur Flutkatastrophe im Ahrtal
Am 18. April 2024 berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler von der Einstellung der Ermittlungen (Archivbild). © dpa / Thomas Frey/dpa
Die Flutkatastrophe im Ahrtal
Die Flut im Juli 2021 richtete enorme Schäden an, allein im Ahrtal kamen 135 Menschen ums Leben (Archivbild). © dpa / Boris Roessler/dpa