Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Saarland gibt eingezogene Führerscheine angesichts des Formfehlers bei den härteren Strafen für Raser zurück.
Das teilte das Verkehrsministerium in Saarbrücken am Dienstag mit. Es gehe um Fälle, in denen "das Fahrverbot auf Grundlage des vor dem 28. April 2020 geltenden Bußgeldkataloges nicht ausgesprochen worden wäre", hieß es.
Betroffen seien aber nur die Fahrverbote. Dagegen sehe das Bundesverkehrsministerium keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder zurückzuerstatten, falls diese höher seien als im alten Bußgeldkatalog, hieß es. Geldbußen oder Verwarngelder auf Basis rechtskräftiger Bescheide müssten bezahlt werden.
Landesverkehrsministerin
Anfang Juli hatte das Bundesverkehrsministerium einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung entdeckt, die das Ministerium Ende April selbst in Kraft gesetzt hatte. Die Änderungen wurden für nichtig erklärt - weshalb Bundesländer bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung wieder den alten Bußgeldkatalog anwenden. Wer zum Beispiel zu schnell fahre, werde im Saarland nach dem bis Ende April gültigen Katalog bestraft, hieß es.
Wo bisher kein Bescheid erlassen wurde oder ein erfolgter Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, wollen die Länder den alten Katalog anwenden. Bereits ergangene Bescheide sollen demnach schnell berichtigt und auf Basis des alten Bußgeldkatalogs beschieden werden. © dpa
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