Magdeburg - Nach der Todesfahrt in Magdeburg stehen das Sicherheitskonzept des Veranstalters zum Schutz des Weihnachtsmarkts und damit auch die Absicherung von Flucht- und Rettungswegen auf dem Prüfstand.

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"Es wird aufgearbeitet, ob diese Maßnahmen vom Veranstalter umgesetzt worden sind und wenn nicht, warum nicht. Gleiches gilt für die polizeiliche Einsatzkonzeption", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums.

Der Täter Taleb A., der sich in Untersuchungshaft befindet, war am Freitag vergangener Woche mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts gerast. Dabei wurden fünf Menschen getötet und bis zu 235 verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien war zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre hindurchgefahren.

Bei den Ermittlungen geht es nun um viele Details. "Der Abstand zwischen Fußgängerampel und Betonblocksperre betrug zu beiden Seiten der Fußgängerampel jeweils rund 6 Meter", teilte das Innenministerium mit. "Es muss nun aufgearbeitet werden, ob das Sicherheitskonzept des Veranstalters des Weihnachtsmarkts so große Lücken in den Betonblocksperren an Fußgängerübergängen vorgesehen hat."

Warum gab es keine Stahlketten?

Zudem gehe es darum, wieso Flucht- und Rettungswege – entgegen dem Sicherheitskonzept des Veranstalters – nicht mit Stahlketten gesichert gewesen seien. "Solche Stahlketten sollten Betonblocksperren auf größere Entfernung verbinden. Sie sollten das flexible Öffnen für Durchfahrten von Rettungskräften und Feuerwehr ermöglichen", so das Innenministerium.

Neben den Ermittlungen zum Anschlag wird auch nach möglichen Fehlern in der Polizeiarbeit gesucht. Laut dem Innenministerium sah die Einsatzkonzeption neben Präsenzstreifen auch Fahrzeuge mit Eingreifkräften an vier Standorten um den Weihnachtsmarkt vor.

"Die Standorte waren nicht dafür vorgesehen, Gehwege oder Zugänge zum Weihnachtsmarkt permanent zu versperren und nur für Rettungskräfte und Feuerwehr zu öffnen", hieß es. Durch die Positionierung in der Nähe von einigen Zugängen zum Weihnachtsmarkt sollte demzufolge die Möglichkeit bestehen, gegebenenfalls mobile Sperren errichten zu können.

Polizeifahrzeug nicht an geplantem Standort

Doch nach dem jetzigen Stand der Aufarbeitung befand sich ein Fahrzeug in der Parkbucht für Taxen in der Ernst-Reuter-Allee und damit nicht an dem vorgesehenen Standort. "Warum dies so war, ist Gegenstand der weiteren Aufarbeitung", so eine Sprecherin des Innenministeriums.  © Deutsche Presse-Agentur

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