Fällt die "Mängelschleife" bei der Hauptuntersuchung künftig weg? Möglich ist es. Denn laut einem Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt, ist diese Änderung im Rahmen einer Überarbeitung der StVZO inbegriffen. Aktuell wird dieser Vorschlag vom Bundesjustizministerium (BMJ) auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

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Sollte die "Mängelschleife" wegfallen, würde diese Änderung für Wohnmobilhalter und -halterinnen mehr Kosten und zusätzlichen Aufwand mit sich bringen.

Was ist die "Mängelschleife"

Die Mängelschleife ist ein Vorgang im Rahmen der Hauptuntersuchung. Stellt ein Prüfer oder eine Prüferin während einer Hauptuntersuchung geringe Mängel an einem Fahrzeug fest, kann die HU trotzdem als bestanden gelten. Die Plakette gibt's also trotz des geringen Mangels. Einen Anspruch auf diese so genannte Mängelschleife gibt es allerdings nicht, das liegt im Ermessen der Prüfer. Zudem können mehrere geringe Mängel zu einem erheblichen Mangel führen, der immer eine Nachprüfung erfordert.

Unter geringe Mängel fallen in der HU-Richtlinie etwa Schäden an Spiegeln, Reifenfülldruck oder defekte Leuchten. Beim Wohnmobil kann es unter Umständen auch eine fehlende Gaskartusche im Herd sein, das liegt im Ermessen des Prüfenden.

Ohne Mängelschleife hätte der Prüfer nicht mehr die Option, ein Fahrzeug mit der Bedingung bestehen zu lassen, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird. Demnach wäre in diesen Fällen eine komplette Nachprüfung notwendig, mit entsprechenden Mehrkosten und Zeitaufwand.

Kosten und Fristen

Aktuell kann ein Wohnmobil mit einem der oben beschriebenen Mängeln nach Ermessen des Prüfers die HU bestehen. Die Bedingung: Der Halter oder die Halterin behebt oder lässt die Mängel unverzüglich beheben. Spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Feststellung des Mangels. Eine Nachprüfung ist in diesem Fall bisher nicht erforderlich.

Die Kosten für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) sind dabei entsprechend nach Bundesländern sowie Art des Fahrzeugs und zulässiger Gesamtmasse geregelt. In Baden-Württemberg kostet eine HU, die für Pkw bis 3,5 Tonnen gilt, beim TÜV Süd 63,30 Euro – zusammen mit AU sind es 150 Euro. Bei KÜS, Dekra und GTÜ gibt es den Preis dafür entsprechend auf Anfrage.

Das könnte sich ändern

Nach der geplanten Änderung in der StVZO fallen bei einem nicht bestandenen Fahrzeug aufgrund eines geringen Mangels etwa 30 Euro für die Nachprüfung und ein neuer Termin für den Fahrzeughaltenden an. Die Nachuntersuchung muss spätestens innerhalb eines Monats nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist droht ein Verwarngeld von etwa 40 Euro. Zusätzlich ist eine erneute Hauptuntersuchung im vollen Umfang erforderlich.

Es sei jedoch angemerkt, dass ein Nichtbestehen der Hauptuntersuchung nicht automatisch ein Fahrverbot zur Folge hat. Die dokumentierten Mängel müssen innerhalb der Monatsfrist behoben werden. Bei einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung der Nachprüfung entstehen keine Bußgelder. Ein Fahrzeug darf nur dann nicht mehr bewegt werden, wenn die Mängel, wie beispielsweise defekte Bremsen, eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen und die alte Plakette entfernt wurde.

Probleme in den Werkstätten – Kritik

Das große Problem an der geänderten Regelung sieht der ZDK (Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe) an dem Mehr-Aufwand, den das für die Fahrzeughalter bedeutet, falls keine Reparaturen mehr während der HU durchgeführt werden können. ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün betont gegenüber auto-motor-und-sport.de, dass das auch für Werkstätten einen deutlich größeren Aufwand bedeutet.

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So stehen die Werkstätten, in denen geprüft wird, vor einer Herausforderung: Fahrzeuge – also Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Lkw –, die sonst aufgrund der Mängelschleife erfolgreich die HU bestehen, müssen zur Nachprüfung antreten. Das kostet Platz und Zeit. Es benötigt mehr Termine für die zusätzlichen Nachprüfungen, die deswegen terminiert und dokumentiert werden. Zudem dürfte das auch für reichlich Unmut bei den Fahrzeughaltern führen.

Der ZDK fordert daher alle Landesverbände auf, die negativen Auswirkungen dieses Beschlusses zu berücksichtigen, da der Bundesrat noch Änderungen am Text vornehmen könnte.  © Promobil

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