- Wenn Sie Ihre BahnCard nicht mehr nutzen oder Ihnen diese zu teuer wird, können Sie ihr Abonnement ganz einfach kündigen.
- Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung.
Egal, ob BahnCard 25, BahnCard 50 oder Probe-BahnCards – wir zeigen Ihnen, worauf es bei einer Abonnement-Kündigung bei der Deutschen Bahn ankommt. Wichtige Eckpunkte dabei sind die Kündigungsfrist und der Kündigungstext.
Wann muss ich meine BahnCard kündigen?
Die BahnCard der Deutschen Bahn wird grundsätzlich als Abonnement abgeschlossen. Das heißt, sie wird automatisch um ein Jahr verlängert, sollte die Kündigung nicht fristgerecht eingehen. Spätestens sechs Wochen vor dem Ablaufdatum sollten Sie also kündigen. Dies gilt sowohl für die reguläre BahnCard 25, die BahnCard 50 und die verschiedenen Probe-BahnCards oder die My BahnCard.
Einzige Ausnahme ist die BahnCard 100: Sofern Sie den vollen Jahresbetrag auf einmal bezahlt haben, gilt das Abonnement lediglich für ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Wird das BahnCard-100-Abonnement monatlich bezahlt, verlängert es sich nach der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen Monat. Daher können Sie in diesem Fall monatlich kündigen.
BahnCard kündigen: Was muss ich bei der Frist beachten?
Bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der BahnCard muss die Kündigung bei der Bahn eingegangen sein, sonst droht eine Verlängerung um ein Jahr.
Bei Sonderaktionen können jedoch andere Kündigungsfristen gelten. Deshalb ist es wichtig, den genauen Termin zu kennen, bis zu dem Sie die Kündigung noch einreichen können.
Was passiert mit meinen Partner- und Zusatzkarten?
Viele Reisende haben neben ihrer BahnCard weitere Abonnements wie Partner- und Zusatzkarten bei der Deutschen Bahn abgeschlossen. Wird die BahnCard gekündigt, fallen diese automatisch mit der Hauptkarte weg. Möchten Sie nur die Partner-BahnCard kündigen, ist das problemlos möglich. Wichtig ist es auch hier die Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.
BahnCard online kündigen: So wird’s gemacht
Wollen Sie Ihre Kundenkarte der Bahn kündigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Webseite der BahnCard-Services.
- Wählen Sie dort unter "Betreff" wahlweise "Kündigung Ihrer BahnCard 25" oder "Kündigung Ihrer BahnCard 50"
- Sie können hier auch "Allg. Fragen zur Kündigung" auswählen, wenn Sie unsicher sind welche Option für Sie die richtige ist.
- Im Textfeld geben Sie dann einen kurzen Kündigungstext ein: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich fristgerecht meine BahnCard mit der Nummer BahnCard Nummer einfügen. Ich bitte um Zusendung einer Bestätigung des Zugangs dieser Kündigung. Mit freundlichen Grüßen Name"
- Fügen Sie unter "Ihre persönlichen Daten" Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre BahnCard-Nummer sowie Ihre E-Mail-Adresse ein. Sind Sie bereits in Ihrem "Meine Bahn”-Account eingeloggt, erscheint hier nur ein Eingabefeld mit Ihrer E-Mail-Adresse.
- Klicken Sie auf das Feld "Absenden". Innerhalb der nächsten Tage erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail, dass Ihre BahnCard gekündigt wurde.
Kann ich meine BahnCard auch per Brief, E-Mail oder Fax kündigen?
Sie können ihre BahnCard auch auf folgende Weise kündigen:
1. Per E-Mail
Wollen Sie per E-Mail Ihre BahnCard kündigen, schicken Sie eine Mail mit dem oben genannten Kündigungstext an: bahncard-service@bahn.de. Auch hier muss die BahnCard-Nummer und Ihre Anschrift angegeben werden.
2. Per Brief
Natürlich können Sie Ihr Abonnement auch einfach mit einem Brief kündigen, den Sie an folgende Adresse schicken: BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, gibt den Brief als Einschreiben auf. So ist sichergestellt, wann und vor allem dass die Deutsche Bahn das Schreiben erhalten hat.
3. Per Fax
Schließlich können Sie Ihre BahnCard auch per Fax kündigen. Die Fax-Nummer des BahnCard-Service der Deutschen Bahn lautet: 01805-121998.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.