Ob Berge oder Ostsee: Für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten wird es problematisch. Wo man hinfahren und übernachten kann, wo Quarantäne gilt, und ob man Familie und Freunde besuchen darf - das ist vielerorts unterschiedlich. Ein Überblick.

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In Deutschland steigen die Corona-Fallzahlen wieder drastisch an. Am Wochenende meldeten unter anderem Köln, Stuttgart und Essen das Überschreiten der wichtigen Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Zur Eindämmung des Virus haben einige Bundesländer bereits Beschränkungen für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen beschlossen.

Vielen Urlaubern bereitet das Kopfzerbrechen: Einige Bundesländer stecken mitten in den Herbstferien, in anderen starten sie demnächst. Wo gelten nun welche Corona-Regeln für Urlauber im Inland?

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Regelungen zur Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

Bayern: Es gibt kein Einreiseverbot.

Berlin: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen.

Brandenburg: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen sind nicht erlaubt, außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.

Bremen: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

Hamburg: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten.

Hessen: Es gibt kein Einreiseverbot.

Meckenburg-Vorpommern: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

Niedersachsen: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus etwa ist auch aus deutschen Risikogebieten möglich. Es gelten auch keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete.

Nordrhein-Westfalen: In NRW gibt es keine Beschränkungen.

Rheinland-Pfalz: Personen, die aus einer Risikoregion im In- oder Ausland nach Rheinland-Pfalz einreisen, müssen sich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Saarland: Im Saarland gilt seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten.

Sachsen: Die Einreise ist erlaubt.

Sachsen-Anhalt: Die Einreise ist erlaubt.

Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen.

Thüringen: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder andere Beschränkungen für Menschen aus deutschen Risikogebieten oder Hotspots.

Regelungen zu einem Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Risikogebieten

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg dürfen Menschen aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen nur dann etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Dies greift für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Bayern: Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt, sofern kein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden ist. Verstöße werden mit 5000 Euro Bußgeld für die Hoteliers belegt.

Berlin: Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

Brandenburg: Wer aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit mehr als 50 neuen Infektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Brandenburg kommt, darf nicht in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätzen übernachten. Ausnahme: ein negativer Corona-Test, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein darf.

Bremen: In Bremen gibt es kein Beherbergungsverbot.

Hamburg: Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem inländischen Risikogebiet aufgehalten haben. Gäste aus solchen Gebieten können übernachten, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Verstößen droht Inhabern von Beherbergungsbetrieben ein Bußgeld von 500 bis 1000 Euro.

Hessen: Es gibt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Gebieten, in denen in den letzten sieben Tagen die Inzidenz höher als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner war. Für Menschen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Meckenburg-Vorpommern: Menschen aus einem Risikogebiet dürfen theoretisch zum Urlaub nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Sie müssen allerdings einen aktuellen negativen Corona-Test mitbringen. Zudem schreibt die Corona-Landesverordnung eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Diese kann mit einem zweiten negativen Test verkürzt werden.

Niedersachsen: Es gilt ein Beherbergungsverbot, aber nicht automatisch für Reisende aus allen Risikogebieten. Wenn etwa der Infektionsherd klar begrenzt ist, sind Ausnahmen möglich. Urlauber aus den jeweils im Internet aufgeführten betroffenen Gebieten können aber dann in Niedersachsen urlauben, wenn sie einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen.

Nordrhein-Westfalen: Es gibt vorerst keine Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots.

Rheinland-Pfalz: Von diesem Dienstag an gilt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Hotspots, sofern sie keinen negativen Corona-Test haben, der nicht älter als 24 Stunden ist. Welche Regionen betroffen sind, wird auf der Internetseite der Landesregierung bekanntgemacht.

Saarland: Ein Beherbergungsverbot gilt nicht für Gäste, die einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als zwei Tage ist.

Sachsen: Wer aus einem Risikogebiet etwa aus dem Ausland kommt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

Sachsen-Anhalt: Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

Schleswig-Holstein: Ein Beherbergungsverbot besteht für gewerbliche Betriebe. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen negativen Corona-Test vorzulegen, der höchstens 48 Stunden alt ist.

Thüringen: Es gibt kein Beherbergungsverbot

Herkunft aus einem Risikogebiet: Regelungen für den Besuch von Verwandten und Freunden

Baden-Württemberg: Das ist erlaubt.

Bayern: Private Besuche bei Freunden sind nicht verboten.

Berlin: Dazu gibt es bislang keine Vorschriften.

Brandenburg: Siehe oben unter Ausnahmen.

Bremen: Es gibt keine Einschränkungen - s.o.

Hamburg: Es gibt keine Beschränkungen für private Besuche.

Hessen: Besuche etwas aus Gründen des Sorgerechts oder Familienbesuche sind erlaubt.

Meckenburg-Vorpommern: Reisen zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen sind für Menschen aus Risikogebieten erlaubt.

Niedersachsen: Übernachtungen im privaten Bereich fallen nicht unter das Beherbergungsverbot. Auch beruflich oder medizinisch wichtige Reisen bleiben möglich.

Nordrhein-Westfalen:: Es gibt allgemein kein Beherbergungsverbot.

Rheinland-Pfalz: Besuche etwa aus Gründen des Sorgerechts oder Familienbesuche sind erlaubt.

Saarland: Besuche eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners bleiben erlaubt.

Sachsen: Der Besuch ist möglich.

Sachsen-Anhalt: Menschen aus Risikogebieten dürfen einreisen und privat bei Freunden und Familie übernachten.

Schleswig-Holstein: Es gibt keine Restriktionen.

Thüringen: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder andere Beschränkungen für Menschen aus deutschen Risikogebieten. (dpa/kad)

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