Wer eine Reise nach Großbritannien plant, muss künftig ein elektronisches Dokument ausfüllen, um einreisen zu dürfen. Was deutsche Reisende jetzt wissen müssen.
Die Reise nach Großbritannien wird noch etwas komplizierter – und wer nicht aufpasst, für den ist künftig schon vor der Zollkontrolle Schluss. Seit 5. März können deutsche Reisende, für die keine Visumpflicht gilt, die elektronische Reisegenehmigung beantragen, die vom 2. April an vorgeschrieben ist für Flüge und Fahrten ins Vereinigte Königreich.
Die Electronic Travel Authorisation (ETA) wird mit dem Reisepass verknüpft - und kostet umgerechnet gut zwölf Euro. Der Preis soll in den kommenden Monaten auf umgerechnet 19 Euro steigen.
Was ist die ETA?
Im Kern ist die ETA eine digitale Sicherheitsüberprüfung derer, die ohne Visum nach Großbritannien reisen. Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen reichte bislang der deutsche Reisepass.
Abgefragt werden unter anderem mögliche Vorstrafen. Die britische Regierung verspricht sich davon, dass "bessere Sicherheitskontrollen stattfinden, um einen Missbrauch unseres Einwanderungssystems zu verhindern".
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Eine erfolgreich beantragte ETA berechtigt zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der Reisepass muss in dieser Zeit gültig sein. Ein weiterer Effekt für die britische Regierung: Weil die ETA für etliche Länder Pflicht ist, wird mit zusätzlichen Einnahmen in Milliardenhöhe kalkuliert.
Für die USA gilt eine ähnliche Vorschrift, dort heißt die elektronische Einreisegenehmigung ESTA (Electronic System for Travel Authorization) statt ETA. In der EU soll in diesem Jahr die Reisegenehmigung ETIAS (European Travel Information and Authorization System) eingeführt werden.
Wie beantragt man die Einreisegenehmigung?
Das britische Innenministerium empfiehlt für die Beantragung eine eigens entwickelte App. Neben der Beantwortung der Sicherheitsfragen und Angaben zu Adresse und Arbeitsplatz muss ein Foto des Reisepasses und für alle im Alter von über neun Jahren ein Foto des Gesichtes hochgeladen werden. Wer kein dafür gerüstetes Handy hat, kann auch einen Computer und die entsprechende Internetseite benutzen.
Alle wichtigen Informationen
- Wie die Beantragung genau funktioniert sowie einen Link zur App finden Sie hier.
Reisende sollten sich zeitnah um die ETA kümmern. Zwar teilte das britische Innenministerium auf Nachfrage mit, bei der "großen Mehrheit" der Anträge werde innerhalb von Minuten automatisiert entschieden. Offiziell wird aber eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Tagen angegeben.
Losfliegen dürften Reisende auch nur mit einem ETA-Antrag, dann begänne aber bei der Ankunft vor der Einreisekontrolle das bange Warten, ob auch wirklich die Bestätigung kommt. Karolina Wojtal, Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, sagt grundsätzlich zur Einführung der ETA: "Natürlich ist es eine Einschränkung für die Reisenden und es wird zu dem ein oder anderen bösen Erwachen am Flieger führen."
Wer ist bei der Reisebuchung verantwortlich?
Wer selbst eine Reise bucht, etwa einen Flug direkt bei der Fluggesellschaft, steht selbst in der Verantwortung, an die ETA zu denken. Bei der Buchung einer Pauschalreise muss dagegen zunächst der Reisevermittler laut Gesetz "vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Dinge informieren", sagt Wojtal. "Dazu gehören auch sämtliche Anforderungen an die Ein- und Durchreise." Diese müssen unaufgefordert und schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
"In einem solchen Informationsblatt muss stehen, welche Reisepapiere benötigt werden und auch, wie lange beispielsweise ein Reisepass gültig sein muss", sagt Wojtal. "Wenn ich diese Informationen und Dokumente nicht habe, kann die Reise nicht stattfinden. Oft führt das dazu, dass nicht einmal der Flug angetreten werden kann."
Mit Abschluss des Vertrages sei dann der Reiseveranstalter in der Verantwortung, "über Änderungen und Anforderungen zu informieren", sagte Wojtal. Das gilt etwa bei einer im vergangenen Jahr vor dem ETA-Beschluss gebuchten Reise nach Großbritannien. Das gelte nach Ansicht des OLG Frankfurt auch bei reinen Flugbuchungen (mit Zwischenstopps) über Online-Buchungsplattformen, sagt Wojtal. (dpa/bearbeitet von tar)
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