Hannover (dpa/tmn) – Im Urlaub zu Spottpreisen gekaufte Fälschungen von Luxusuhren, Parfüms oder Designertaschen können bei der Einreise Probleme bereiten. Zwar sei der Kauf von Fake-Produkten nicht verboten. Aber sie riefen bei der Rückkehr nach Deutschland womöglich den Zoll auf den Plan, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Und zwar dann, wenn die Zollbeamten den Verdacht haben, dass man die Ware weiterverkaufen will – also die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Dann könnten die Plagiate beschlagnahmt werden.

Möglicherweise wird das Produkt dem Hersteller zur Prüfung vorgelegt – dieser vernichtet es oder gibt es zurück. In dem Fall kann es teuer werden, so die Verbraucherschützer: Einlagerungs- und Zollkosten sowie Einfuhrumsatzsteuer könnten anfallen.

Fließende Grenze zu gewerblicher Nutzung

Der Verdacht der gewerblichen Einfuhr liegt vor allem dann nahe, wenn Urlauber gefälschte Luxusprodukte in höherer Menge im Koffer haben. Ein konkrete Stückzahl nennen die Verbraucherschützer nicht: Die Grenze zwischen privater und gewerblicher Nutzung sei fließend.

Wem nach dem Einschreiten des Zolls eine Abmahnung wegen markenrechtlicher Verletzung ins Haus flattert, sollte diese nicht vorschnell unterschreiben, raten sie weiter. Zunächst sollte man sich in so einem Fall anwaltlichen Rat einholen.

Um derartiges Ungemach bei und nach der Einreise ganz sicher zu vermeiden, lautet die einfachste Empfehlung: Lieber gar keine unechten Luxusprodukte im Urlaubsland kaufen.

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