• Wichtig für Urlauber: Auf italienische Skipisten hat nur noch Zutritt, wer eine Haftpflichtversicherung hat.
  • Das zählt zu den neuen Vorschriften, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. So müssen etwa Jüngere jetzt einen Helm tragen.

Mehr Reisethemen finden Sie hier

In mehreren Bundesländern beginnen die Winterferien, viele Urlauberinnen und Urlauber zieht es zum Skifahren in den Süden. Wichtig dabei zu wissen: In Italien benötigen Wintersportler neuerdings eine private Haftpflichtversicherung. Ohne diese dürfen Ski- und Snowboardfahrer nach Angaben der Italienischen Zentrale für Tourismus (Enit) nicht auf die Pisten. Seit 1. Januar 2022 gelte ein entsprechendes Gesetz. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 150 Euro sowie der Entzug des Skipasses.

Touristen sollten darauf achten, dass die Versicherung "Schäden an Dritten" auch bei der Ausübung von Skifahren abdeckt, so die Enit. Ansonsten könne vor Ort eine Zusatzversicherung beim Erwerb des Skipasses abgeschlossen werden.

Promillegrenze und Versicherungspflicht

Mit dem Gesetz gilt auch eine Helmpflicht für alle minderjährigen Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer bis 18 Jahre sowie eine 0,5-Promillegrenze wie im Straßenverkehr. Wer mehr Alkohol im Blut hat, darf nicht auf die Pisten. Verstöße werden laut ADAC-Angaben mit Bußgeldern zwischen 250 und 1.000 Euro geahndet.

Wer bei der Einreise nach Italien die fünftägige coronabedingte Quarantäne umgehen möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt für Menschen ab sechs Jahren.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.