Um die Feinstaubelastung und Luftverschmutzung zu senken, gibt es in vielen europäischen Städten Umweltzonen. Hier ein Überblick und was es zu beachten gilt.

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Feinstaub- und Stickoxidbelastung in den Städten führen dazu, dass immer mehr Länder in Europa Umwelt- und Fahrverbotszonen einrichten, um den Grenzwerten gerecht zu werden – teilweise auch erst auf richterlichen Beschluss, wie etwa das Dieselfahrverbot in Stuttgart zeigt. Über Sinn oder Unsinn dieser Maßnahmen lässt sich streiten, Fakt ist allerdings, dass auch Reisende mit Freizeitfahrzeugen nicht umhinkommen, sich mit den Bestimmungen im Urlaubsland auseinanderzusetzen. Ansonsten riskiert man hohe Bußgelder.

Wer wann wo nicht einfahren darf, ist leider alles andere als einheitlich geregelt. Im Prinzip kocht hier jede Region und jede Stadt ihr eigenes Süppchen. Grundsätzlich unterscheiden kann man Umweltzonen, die das ganze Jahr hindurch gelten, und solche, die nur bei einem gewissen Grad an Luftverschmutzung aktiv werden. Letztere werden meist nur mit 24 Stunden Vorlauf angekündigt, was es unabdingbar macht, sich stets auf dem Laufenden zu halten. Eine Möglichkeit dazu ist zum Beispiel die kostenlose Green-Zones-App, die es in den Appstores für Android und iPhone gibt. Manche Umweltzonen erfordern eine Plakette, andere eine vorhergehende Online-Registrierung.

Übersicht: Hier ist mit Einschränkungen zu rechnen

1. Deutschland

Umweltzonen & Dieselfahrverbote

Seit August 2024 gibt es in Deutschland aktuell 37 Umweltzonen. Die jeweiligen Zonen darf man nur noch mit einer grünen Plakette befahren. Eine Übersicht findet sich beim Umweltbundesamt. Die Umweltzonen wurden eingeführt, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Aufgrund schlechter Stickstoffdioxidwerte in einigen Großstädten wurde darüber hinaus die blaue Plakette ins Spiel gebracht, als Kennzeichnung für Fahrzeuge der neuesten Abgasnorm. Ursprünglich im Gespräch für 2017, liegt das Thema momentan allerdings auf Eis. Nach aktuellem Stand würden die blaue Plakette nur Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6, Benziner der Abgasnorm Euro 3 sowie Elektrofahrzeuge erhalten. Neben dem Zeitpunkt der Einführung ist auch noch unklar, ob dann auch neue Umweltzonen angelegt werden müssen oder nur einzelne Abschnitte ausgewiesen werden.

Deutlich konkreter sind die Pläne hingegen bei den Dieselfahrverboten, die aufgrund überschrittener Grenzwerte in einigen Städten bereits Realität sind. Seit Juni 2019 hat Darmstadt Fahrverbotszonen in der Hügel- und der Heinrichstraße ausgewiesen. Betroffen sind Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Die Fahrverbotszonen in Hamburg gelten für Dieselfahrzeuge mit Euro 1 bis 5 auf einigen Straßen der Innenstadt.

Die flächenmäßig größte Dieselfahrverbotszone findet sich derzeit in Stuttgart: In der baden-württembergischen Landeshauptstadt gilt ein Verbot für alle Diesel bis Euro 4 im gesamten Stadtgebiet. Ausnahmen bestehen etwa für den Lieferverkehr. Zudem gibt es Fahrverbote für Diesel bis Euro 5 auf einigen großen Straßen im Stadtzentrum. Seit 2023 gilt in der Münchner Umweltzone inklusive Mittlerer Ring und der Landshuter Allee ein Fahrverbot für Diesel Euro 4 und alle schlechteren Kategorien. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgeld und Verwaltungsgebühren nach der jeweiligen Verordnung der Städte ab 25 Euro fällig.

2. Schweiz

Genf nun Umweltzone

Die Schweiz hat in Genf sowie Teilen der Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier ebenfalls Umweltzonen ausgewiesen. Sie treten bei Luftverschmutzungsalarm zwischen 6 und 22 Uhr in Kraft. Betroffen sind Dieselfahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0 bis 2 sowie Benzinfahrzeuge mit Euro 0 und 1. Der verpflichtende Nachweis über die Einfahrberechtigung erfolgt mit der schweizerischen Umweltplakette "Stick’Air".

3. Belgien

Umweltzone in Antwerpen und Brüssel

In Belgien sind Antwerpen, Brüssel und Gent von Umweltzonen betroffen. Seit 1. Januar 2020 gelten verschärfte Einfahrbedingungen. So dürfen in Antwerpen Benzinfahrzeuge mit Euro-Norm 2 bis 6 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 5 und 6 fahren. Die gesamte Innenstadt liegt in dieser Zone, sowie ein Teil des Stadtviertels Lineroever. Der Antwerpener Autobahnring R1 ist jedoch davon ausgeschlossen. In Gent müssen Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 4 und Benziner der Euro-Norm 0 und 1 draußen bleiben. In Brüssel betrifft das Einfahrverbot Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 4 sowie Benziner mit Euro 0 und 1. Für ausländische Fahrzeuge ist die Registrierung zum Befahren der Umweltzonen Pflicht.

Besucher aus dem Ausland müssen vor einer Reise in die belgischen Städte ihr Fahrzeug online registrieren. Die Registrierung ist gebührenfrei und kann bis 24 Stunden nach dem Hineinfahren in die Umweltzone erfolgen. Für den Vorgang benötigt man den Fahrzeugschein und das COC Zertifikat mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man entweder beim Fahrzeugkauf oder kann sie beim Autohersteller anfordern. Nur registrierte Fahrzeuge können von den Kameras, die in der Umweltzone aufgestellt sind, mit dem Nummernschild abgleichen.

Fahrzeuge, die die Auflagen nicht erfüllen, können für eine begrenzte Anzahl an Tagen im Jahr gegen Erwerb einer kostenpflichtigen Tageskarte in die Umweltzonen fahren. Die Karte ist ebenfalls auf der Website oder an Parkscheinautomaten vor Ort erhältlich.

4. Niederlande

In den Niederlanden gibt es Umweltzonen in mehreren Städten, diese sind mit der Beschilderung "Milieuzone" und der zugelassenen Euronorm ausgewiesen. In Amsterdam und Utrecht dürfen alle Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0-4 nicht einfahren. Allerdings kann zumindest in Amsterdam für Wohnmobile eine An- und Abfahrtserlaubnis für den Weg zum Campingplatz beantragt werden. In den Zonen der Städte Arnhem und Den Haag gilt ein Verbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0-3.

Weitere Beschränkungen gelten in den Städten Breda, Delft, Eindhoven, Haarlem, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, `s-Hertogenbosch und Tilburg für Lkw mit über 3,5 t zGG.

5. Großbritannien

Umweltzone LEZ in der Region um London

Auch in London gibt es eine Umweltzone. Zusätzlich zur Stau-Zonen-Gebühr müssen Autofahrer in London jetzt noch eine Umwelt-Gebühr bezahlen. Die Low Emission Zone (LEZ) umfasst den Großraum von London, darunter auch Teile der M1 und M4, verschärfte Bedingungen gelten in der Innenstadt. Ausgenommen von der LEZ sind Fahrzeuge unter einem Gewicht von 1,205 Tonnen.

In der LEZ müssen Dieselfahrzeuge mit Emissionsklassen Euro 0 bis 2 eine Tagesgebühr bezahlen. Das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wer in die LEZ einfahren will, muss sein Fahrzeug vorher postalisch oder per E-Mail bei der Organisation "Transport for London" registrieren, was bis zu zwei Wochen dauern kann. Die Umweltzone wird mit Videokameras überwacht, die das Kennzeichen scannen. Unbefugtes Einfahren kann bis zu 500 Pfund Bußgeld kosten. Wer unbedingt in die LEZ fahren muss, aber die Anforderungen nicht erfüllt, kann eine Tagesgebühr entrichten, die je nach Fahrzeuggröße zwischen 100 und 200 Pfund liegt.

6. Frankreich

Umweltzonen in immer mehr Großstädten

Die Umweltplakette "Crit’Air" und die damit verbundenen Umweltzonen wurden in Frankreich bereits 2016 eingeführt. Durch diese Maßnahme soll die atmosphärische Verschmutzung, vor allem Stickoxide und Feinstaub in der Luft, reduziert werden. Daher wird nur noch neueren und schadstoffärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu den Umweltzonen gestattet. Diese Zonen wurden zum Jahr 2025 deutlich ausgeweitet. Die Umweltzone gilt nunmehr für alle Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern. Verschärfungen gibt es seit 2025 für Paris und Lyon. Hier gelten Fahrverbote für Fahrzeuge mit Crit'Air-Vignette der Klasse 3 und schlechter.

Die Fahrzeuge werden in sechs verschiedene Kategorien eingeteilt und erhalten eine entsprechende Plakette. Ausschlaggebend dafür sind das Jahr der Erstzulassung und die Abgaswerte nach europäischer Euro-Abgasnorm. Gut zu wissen für Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen-Gespannen: Reisemobile unter 3,5 Tonnen werden als Pkw eingestuft.

Die Einstufung in die Crit’Air-Kategorien erfolgt folgendermaßen: Die grüne Plakette bleibt Fahrzeugen mit Wasserstoff- und Elektroantrieb vorbehalten. In die Kategorie 1 werden Gas- und aufladbare Hybridfahrzeuge einsortiert. Diesel-Pkw mit Euro 5 oder 6 landen in Kategorie 2, während Diesel-Lkw nur mit Euro 6 in diese Klasse eingeordnet werden. Die Zuordnung zu den Kategorien 3 bis 5 erfolgt analog zu Kategorie 2. Keine Plakette erhalten Pkw mit Euro 1 und Lkw mit Euro 1 oder 2.

Erhältlich ist die Plakette zum Preis von 4,91 Euro beim französischen Umweltministerium, andere Anbieter sind meist bedeutend teurer. Fährt man ohne Plakette in eine Umweltzone, wird ein Bußgeld in Höhe von 68 Euro für Pkw und 135 Euro für Lkw und Gleichgestellte fällig.

Die Einrichtung von Umweltzonen obliegt der jeweiligen Kommune. Diese legt auch fest, welche Crit’Air-Kategorien zu welchen Zeiten die Umweltzone befahren dürfen. Dies ist meist mit einem zusätzlichen Hinweis unter dem Schild der Umweltzone gekennzeichnet. Es gibt permanente Umweltzonen ZFE ("zone à faible émission") und ZCR ("zone de circulation restrainte") sowie die temporären Umweltzonen ZPA ("zone de protection de l’air"). Anders als in Deutschland gelten die Einfahrverbote, sofern nicht anders angegeben, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.

7. Italien

Verkehrseinschränkungen in Städten

In Italien gibt es mehrere sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL) in verschiedenen Städten wie Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona, die alle nicht ortsansässigen Fahrzeuge betreffen. Die Zonen sollen Staus und Umweltverschmutzung verringern und sind mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet.

Generell gilt: Nicht in die ZTL einfahren dürfen Dieselfahrzeuge mit Emissionsklassen Euro 0, 1 und 2 sowie Benzinfahrzeuge mit Euro 0. Ab 2020 gilt in manchen Gemeinden ganzjährig zudem ein Verbot von Diesel mit Euro 3. Bei Luftverschmutzung sind auch Diesel mit Euro 4 verboten.

Die Regelung variiert je nach Region. In Mailand muss im Historischen Stadtzentrum ein Umweltpass unter der Woche tagsüber gekauft werden. Diesen erhält man etwa in Tabacchi-Läden oder bei Zeitungskiosken. Von der Einfahrt ausgeschlossen sind Dieselfahrzeuge bis Euro 4 sowie Fahrzeuge mit einer Länge über 7,5 Meter. In Bologna müssen Fahrzeuge ein Umwelt-Ticket für die verkehrsbeschränkte Zone ZTL erwerben, wenn sie zwischen 7 und 20 Uhr dort hineinfahren. In Südtirol gibt es in Brixen und Bozen von Montag bis Freitag stundenweise für viele Fahrzeuge ein Fahrverbot.

8. Spanien

Einschränkungen in Madrid und Barcelona

In vielen beliebten spanischen Städten wie Barcelona, Bilbao, Córdoba, Madrid, Saragossa und Sevilla gibt es Umweltbeschränkungen mit der ZBE ("Zona de Bajas/Baixes Emisiones"). Nicht einfahren dürfen hier Benzinfahrzeuge mit Euro 0-2 und Dieselfahrzeuge mit Euro 0-3. Mit der Umweltplakette "Distintivo Ambiental DGT" hat Spanien eine eigene Plaktette, die aktuell allerdings nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge gilt. In der Regel werden die deutschen Umweltplaketten anerkannt.

In der Metropole Barcelona gilt seit 1. Januar 2020 dauerhaft Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr die Umweltzone "Zona de baixes emissions" im gesamten Stadtgebiet innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) und Teilen umliegender Gemeinden. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 3, Benzinfahrzeuge mit Euro 0 bis 2 sowie Motorräder mit Euro 0 bis 1 ist die Einfahrt untersagt. Berechtigte Fahrzeuge müssen sich online registrieren.

Die spanische Hauptstadt Madrid hat die Umweltzone "Madrid Central" im Stadtzentrum ausgewiesen. Diese ist an jedem Tag rund um die Uhr aktiv. Dieselfahrzeugen mit Emissionsklassen Euro 0 bis 3 sowie Benzinern mit Euro 0 bis 2 ist die Zufahrt untersagt. Der Nachweis der Einfahrberechtigung erfolgt über die spanische Umweltplakette. Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen sind, müssen sie vorab beim Büro von Madrid Central (nur spanisch) bestellen. Infos und Bestellung auf Deutsch gibt es hier.

Weitere Beschränkungen gelten in Córdoba, Sevilla und Valencia (Dieselfahrzeuge ab Euro-Norm 4, Benzinfahrzeuge ab Euro-Norm 3) sowie temporär bei zu hohen Luftschadstoffkonzentrationen in Valladolid.

9. Portugal

Umweltzone in Lissabon

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In Portugal gibt es eine Umweltzone in der Hauptstadt Lissabon, die in zwei Gebiete aufgeteilt ist. Je nach Gebiet gelten werktags von 7 bis 21 Uhr Einfahrverbote für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2000 beziehungsweise vor dem 1. Januar 1996.  © Promobil