Es sind nicht mehr viele Urlaubsregionen übrig, die noch nicht als Risikogebiet gelten. Für einige Länder gibt es darüber hinaus Einreisevoraussetzungen wie negative Corona-Tests oder eine Vorab-Registrierung.
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der COVID-19-Pandemie vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern. Eine Reisewarnung besteht grundsätzlich für alle Länder, die seitens der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft wurden. Diese Einstufung erfolgt, wenn eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Nach diesen Kriterien gilt nicht nur ein Großteil Deutschlands, sondern auch viele beliebte Urlaubsländer als Risikogebiet.
Einschränkungen im Urlaubsland
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellt zwar kein Reiseverbot dar, sie soll Touristen jedoch davon abhalten, einen Urlaub im betroffenen Gebiet anzutreten. Der Vorteil: Bereits gebuchte Reisen können storniert werden, wenn die Destination zum Risikogebiet erklärt wird. Rückkehrer aus diesen Regionen müssen sich allerdings bis zu 14 Tage in Quarantäne begeben, die durch einen negativen Test verkürzt werden kann.
Durch die Corona-Pandemie kommt es darüber hinaus zu starken Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr sowie zu Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und teilweise sogar Ausgangssperren. Eine Urlaubsplanung ist derzeit kaum möglich, da die Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung erfolgen.
Den Sommer auf den Kanaren verlängern
Ob Frankreich, Italien oder Österreich - viele beliebte Urlaubsländer gelten inzwischen als Risikogebiet. Stark betroffen ist auch Spanien - mit Ausnahme der Kanarischen Inseln. Daher sind Urlaubsreisen nach Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote oder Fuerteventura grundsätzlich möglich. Urlauber aus EU-Staaten müssen allerdings vor Abflug ein Formular im Spain Travel Health Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Der entsprechende QR-Code ist bei der Einreise vorzulegen. Übergangsweise kann ein Formular in Papierform verwendet werden.
Ab dem 14. November haben Touristen zudem einen negativen Corona-Test beim Check-in im Beherbergungsbetrieb vorzuweisen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, zudem müssen der vollständige Name, das Labor sowie Datum und Uhrzeit des Tests auf dem Ergebnis vermerkt sein. Akzeptiert werden PCR- und Antigen-Schnelltests. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Vor Ort müssen Urlauber die spanische Corona-App "Radar Covid" installieren.
Wer jetzt auf die Kanaren reist, sollte jedoch mit Einschränkungen rechnen. Neben der Einhaltung von Abstandsregeln gilt eine permanente Maskenpflicht für Aufenthalte in der Öffentlichkeit – auch im Freien. Lediglich auf der Strandliege und beim Baden im Meer darf die Maske abgelegt werden.
Wohin nach Griechenland reisen?
Aufgrund hoher Infektionszahlen und Engpässen im Gesundheitssektor hat die griechische Regierung einen landesweiten Lockdown angekündigt. Pflicht ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Freien, in Thessaloniki und Serres gelten Ausgangssperren.
Besonders betroffen sind Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien und Westmakedonien. Für diese Regionen gilt eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes. Flüge aus Urlaubsgründen zum Flughafen Makedonia in Thessaloniki sind aktuell noch untersagt. Wer auf die griechischen Inseln der Ägäis reisen will, benötigt eine Bescheinigung über einen negativen, weniger als 72 Stunden alten PCR-Test eines anerkannten Testlabors mit Diagnose in englischer Sprache sowie Nennung von Name, Adresse und Passnummer. Dazu muss spätestens 24 Stunden vor Abreise das Online-Formular "Passenger Locator Form" für alle Reisenden ausgefüllt werden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Reisenden einen QR-Code, der bei Einreise und teilweise bei Flug- und Fährgesellschaften vorgezeigt werden muss.
Urlaub auf abgelegenen Inseln
Wie fast alle europäischen Länder hat auch Portugal mit hohen Infektionszahlen zu kämpfen. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen wird gewarnt – mit Ausnahme der weitab vom Festland liegenden Azoreninseln und Madeira. Die autonomen Regionen haben frühzeitig weitreichende Maßnahmen ergriffen, so gilt beispielsweise auf Madeira seit Anfang August die Maskenpflicht auch im Freien, dazu gibt es eingeschränkte Öffnungszeiten der Geschäfte.
Bei der Einreise müssen Urlauber eine Gesundheitserklärung abgeben. Die Formulare für Madeira und die Azoren sind online verfügbar. Wer auf die Azoren möchte, hat zusätzlich 72 Stunden vor Abflug einen Fragebogen auszufüllen und erhält im Anschluss einen Barcode für die Einreise.
Beim Flug auf die Azoren oder nach Madeira ist weiterhin ein negativer Corona-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ kann ein Test unmittelbar bei Einreise durchgeführt werden. Eine Selbstisolation bis zum Erhalt des Ergebnisses ist vorgeschrieben.
Sonnenbaden in der Ferne
Für viele Länder gilt ebenfalls eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, theoretisch ist jedoch eine touristische Einreise möglich. So muss für den Flug auf die Malediven ein negativer COVID-19-Test in englischer Sprache vorgelegt werden, zudem ist innerhalb von 24 Stunden vor Abflug eine Einreiseerklärung der maledivischen Grenzbehörden auszufüllen. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Auch die Seychellen erlauben die Einreise mit negativem PCR-COVID-19-Test, außerdem muss eine Reisekrankenversicherung vorgelegt werden, die auch Corona-Folgen abdeckt. Weiterhin ist eine Gesundheitsgenehmigung für 50 US-Dollar zu beantragen.
Ganz Frankreich gilt bekannterweise als Risikogebiet. Teilweise anders sieht es bei den französischen Überseegebieten aus. Während Reisen nach Französisch-Guayana, Mayotte, Neukaledonien, Wallis und Futana untersagt sind, ist die Einreise auf die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy), nach La Réunion und Französisch-Polynesien theoretisch möglich. Für viele Regionen ist der Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Testergnisses sowie einer Selbsterklärung zur Symptomfreiheit notwendig. Allerdings überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit auf einigen Inseln. Daher gelten aktuell unter anderem Martinique, Guadeloupe und La Réunion als Risikogebiete.
Möglich ist auch die Einreise auf die karibischen Teile der Niederlande wie Bonaire sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten. Die Regionen gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet und das hat Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, sodass sich Reisende unter anderem vorab im Internet registrieren müssen.
Heimkehrer müssen in Quarantäne
Für Rückreisende nach Deutschland gelten seit dem 8. November neue Bestimmungen. Wer sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Heimreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Darüber hinaus müssen Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich eine Digitale Einreiseanmeldung vornehmen unter www.einreiseanmeldung.de und den Nachweis mit sich führen.
Ein Test auf SARS-CoV-2 ist frühestens nach fünf Tagen möglich, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Ergebnis zu beenden. Je nach Bundesland kann es darüber hinaus weitere Regelungen geben, da die Quarantänevorschriften durch die einzelnen Länder erlassen werden.
Verwendete Quellen:
- Auswärtiges Amt: Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland
- Auswärtiges Amt: Länderübersicht
- ADAC: Kanarische Inseln: Reisende benötigen ab 14. November einen negativen Corona-Test
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