Auch wenn ein Flugzeug deutlich später als geplant abhebt - ob Fluggäste eine Entschädigung erhalten, hängt davon ab, wer für die Verspätung verantwortlich ist.

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Stirbt ein Passagier im Flugzeug und kommt es dadurch zu einer massiven Verspätung, steht den anderen Fluggästen keine Ausgleichszahlung zu.

Ein Todesfall sei ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht entbindet, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 40 C 287/15). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau noch vor dem Start im Flugzeug einen Herzinfarkt erlitten und war gestorben. Durch die Behandlung an Bord wurde die maximal zulässige Flugzeit des Piloten überschritten. Der Rückflug konnte erst am Tag darauf erfolgen.

Die Airline sei nicht verpflichtet, für einen solchen Fall eine Ersatzcrew im Ausland vorzuhalten, entschied das Gericht. Es widersprach damit dem Kläger, der für die Verspätung eine Ausgleichszahlung verlangt hatte.  © dpa

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