Fredi Bobic geht gerichtlich gegen seine Kündigung als Geschäftsführer bei Hertha BSC vor. Seine Chancen, Recht zu bekommen, sinken jedoch - trotz der Aussage des früheren Interims-Chefs der DFL. Der entgegen steht eine eidesstattliche Versicherung des verstorbenen Präsidenten der Hertha.
Im Rechtsstreit mit Hertha BSC haben Kläger Fredi Bobic und Zeuge Axel Hellmann Vorwürfe der Weitergabe vertraulicher Informationen zurückgewiesen. "Ich habe nie irgendetwas an einen Außenstehenden übergeben", sagte der 52 Jahre alte Bobic am Landgericht Berlin. Der Zweitligist und sein früherer Stürmer und Ex-Geschäftsführer streiten über dessen Kündigung aus dem Jahr 2023.
Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und im betreffenden Zeitraum Anfang 2023 auch Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), äußerte sich ähnlich wie Bobic. "Mit Herrn Bobic hatte ich überhaupt keinen Kontakt zu dieser Zeit", sagte der 52-Jährige. Bobic arbeitete zwischen 2016 und 2021 als Sport-Vorstand bei Eintracht Frankfurt.
Bernsteins eidesstattliche Versicherung steht Bobics Aussage entgegen
Die Aussagen von Bobic und Hellmann stehen einer eidesstattlichen Versicherung des damaligen Hertha-Präsidenten Kay Bernstein aus dem September 2023 entgegen, wie vor dem Gericht bekannt wurde. Bernstein war am 16. Januar 2024 überraschend gestorben.
Es ging um ein sogenanntes Term Sheet, ein Eckdatenpapier, über die Zusammenarbeit zwischen dem damaligen Bundesligisten und Investor 777 Partners. Hellmann habe ihm in einem Gespräch bestätigt, dass er dieses von Bobic erhalten habe, heißt es in Bernsteins Versicherung. Hellmann wies dies am 27. Mai zurück.
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Das Urteil steht noch aus
Das Gericht zog sich im Anschluss an die mündliche Verhandlung zu Beratungen zurück. Ein Urteil wurde zunächst nicht gesprochen.
Die Klage von Bobic gegen seine ordentliche Kündigung wies das Gericht im Februar in einem Teilurteil zurück. Knackpunkt bleibt aber die fristlose Kündigung. Wird sie für nicht rechtmäßig erklärt, steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung vom Klub zu.
Die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm betonte am Ende der Verhandlung, dass es sich um eine Verdachtskündigung handele. Für deren Rechtmäßigkeit müsse nicht notwendigerweise die Weitergabe vertraulicher Informationen final bewiesen werden. (dpa/hau)
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