Es ist offiziell: Uli Hoeneß bewirbt sich im November wieder für das Amt des Bayern-Präsidenten. Er ist ein verurteilter Straftäter. Ist ein solcher Vorgang mit den Normen eines Weltkonzerns wie dem FC Bayern München überhaupt vereinbar? Antworten eines Experten.
21 Monate, 14 davon im offenen Vollzug, saß
Ende Februar war er vorzeitig freigekommen, den Rest seiner Haftstrafe wird er auf Bewährung verbüßen. Just in diesen Zeitraum fällt seine (von vielen erwartete) Rückkehr zum Rekordmeister. Dem Vernehmen nach will er zudem wieder Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG - sprich der Aktiengesellschaft - werden.
Doch ist das moralisch vertretbar? Und: Wäre das in der freien Wirtschaft auch denkbar?
In Konzernen sollen Compliance-Experten die Einhaltung moralischer Normen und Regeln gewährleisten. Wir haben mit Dr. Rainer Markfort, dem Vorstand des Deutschen Instituts für Compliance (DICO), über den prominenten Fall Uli Hoeneß gesprochen.
Ist es moralisch vertretbar, dass der FC Bayern einen verurteilten Steuersünder zurückholt?
"Die Frage hier ist eher: Ist das rechtlich in Ordnung und entspricht es den Ansprüchen an Integrität?", sagt Compliance-Experte Markfort im Gespräch mit unserer Redaktion. Rechtlich mag der Fall in Ordnung sein, meint der Rechtsanwalt, gute Compliance [Regeltreue; Anm.d.Red.] gehe aber über das hinaus, was der Gesetzgeber formuliere.
Es gehe auch nicht um die Beurteilung der Person Uli Hoeneß und seiner persönlichen Verdienste, sondern um das Verhalten des FC Bayern, erklärt er. "Der Fall Hoeneß ist erst zu einem Compliance-Fall geworden, weil Herr Hoeneß und vor allem die Funktionäre des FCB in den Augen vieler nicht angemessen damit umgegangen sind – so, als hätte der Verein nichts damit zu tun, wie sich sein oberster Repräsentant gegenüber den Steuerzahlern verhalten hat."
Markfort verweist auf das Beispiel Margot Käßmann: Die Bischöfin war nach einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss vom Ratsvorsitz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurückgetreten - "was von vielen als vorbildlich bewertet wurde".
Auch der FC Bayern hätte sagen müssen, man mache einen Schnitt, meint Markfort. "Dadurch, dass man nach dem Motto gehandelt hat 'Augen zu und durch', wurde der Fall für die Bayern erst zu einer echten Krise, die bis heute nachwirkt."
Schadet der Fall Hoeneß nicht der Außendarstellung des FC Bayern?
Mehr als andere Wirtschaftsunternehmen lebe der FC Bayern von seiner Marke, sagt Markfort. "Das Produkt sind nicht Tore, Siege und Tabellenplätze, sondern die Identifikationsmöglichkeit für seine Fans."
Daher hätten Bayern-Spieler und -Funktionäre nicht nur eine Vorbildfunktion für die eigenen Mitarbeiter, wie zum Beispiel ein Vorstand bei BMW, sondern auch für die Öffentlichkeit und insbesondere für die Jugend, erklärt er. Seine Einschätzung: Mangelnde Integrität der Repräsentanten schadet dem Ansehen des Unternehmens - ergo schade Hoeneß wegen seiner Straftat der Außendarstellung der Bayern.
Welche Auswirkungen hat das auf die Glaubwürdigkeit der Aktiengesellschaft?
Auf der Jahreshauptversammlung 2014 passten die Bayern ihre Satzung an: Demnach sollten nicht mehr nur "unbescholtene Personen", sondern alle Personen, die die Ziele des Vereins unterstützten, als Mitglied aufgenommen werden können.
Dies habe aber "nichts mit Hoeneß zu tun" gehabt, sagte Vizepräsident Dieter Mayer damals. Dennoch heute die Frage an den Experten: Umgeht man im aktuellen Fall damit moralische Bedenken organisatorisch?
"Was Sie beschreiben, betrifft Regeln, die sich eine Organisation über das rechtliche Mindestmaß hinaus gibt", erklärt Markfort und meint besagte Satzung. Wenn eine Organisation die Forderung nach Integrität für ihre Repräsentanten nun streiche, "um sich formal nicht angreifbar zu machen, ist das ein schlechtes Signal und ein Bärendienst für jede Compliance", sagt er. "Die Glaubwürdigkeit des Unternehmens leidet."
Wäre eine Rückkehr wie bei Hoeneß in einem Wirtschaftskonzern überhaupt denkbar?
Kurze Antwort des Experten: "Mir ist ein solcher Fall zumindest nicht bekannt."
Hat Hoeneß durch soziales Engagement und seine Reue moralisch hinreichend gebüßt?
Nach Verbüßung seiner Strafe stehe Hoeneß, wie jedem Straftäter, der Weg zurück in die Gesellschaft offen, sagt Markfort. Einen Anspruch darauf, an seinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren, gebe es allerdings nicht.
Die Resozialisierung führe typischerweise zu Brüchen in der Biografie des Täters, sagt er. Bei Hoeneß bleiben diese dagegen wohl aus. "Aber noch einmal: Es geht hier nicht um die Person Hoeneß, seine Verdienste, Reue und Buße. Hier geht es um Compliance beim FC Bayern", sagt er. "Und dafür sind derzeit andere verantwortlich."
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