- Das DFB-Sportgericht hat den Regionalligisten Preußen Münster am "Grünen Tisch" zum Sieger des Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg erklärt.
- Der 3:1-Erfolg des Bundesligisten ist wegen eines Wechselfehlers in der Verlängerung aberkannt worden.
Nach einem Verhandlungsmarathon von mehr als fünf Stunden verließ der VfL Wolfsburg die Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes als Verlierer. Dem Bundesligisten wurde der 3:1-Sieg im DFB-Pokal bei Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt. Das DFB-Sportgericht gab am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie statt. Das Spiel wurde laut Sportgericht mit 2:0 für Preußen Münster gewertet.
"Es ist bitter und absolut bedauerlich", sagte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. "Wir sahen uns nicht zu einer anderen Entscheidung im vertretbaren Maße befähigt." Das Gericht sei überzeugt, dass der VfL bei der Einwechslung eines sechsten Spielers "maßgeblich und leichtfertig" gehandelt habe. "Für die Ein- und Auswechslungen ist jeder Verein verantwortlich. Ein Verein sollte die Regularien kennen", betonte Oberholz.
Die Wolfsburger reagierten enttäuscht auf den Richterspruch. "Der Fall war kompliziert. Ein Wiederholungsspiel wäre gerecht gewesen", sagte Tim Schumacher, VfL-Geschäftsführer Recht. "Wir prüfen, ob wir in Berufung gehen werden."
Wolfsburg hatte sechs Spieler eingewechselt - nur fünf Wechsel sind erlaubt
Die Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zum Wechsel-Fauxpas des VfL Wolfsburg schien auf den ersten Blick ein klarer Verstoß gegen die Pokal-Bestimmungen zu sein, der mit der Aberkennung des 3:1-Erfolges über Preußen Münster enden würde. Die Untersuchung des Falles offenbarte aber nicht nur unstrittige Fehler aufseiten des VfL und seines neuen Cheftrainers Mark van Bommel. Auch das Agieren und die Aussagen des vierten Offiziellen Tobias Fritsch, der die Spielerwechsel überwachte, weckten Zweifel und hinterließen Fragen.
Wolfsburg hatte unter der Regie van Bommels in der Begegnung am 8. August in Münster insgesamt sechs Spieler eingewechselt. Dreimal hatte der Niederländer während der regulären Spielzeit getauscht, drei weitere Profis kamen in der Verlängerung hinzu. Laut den DFB-Statuten sind nur fünf Wechsel erlaubt. Demnach hätte Admir Mehmedi nicht mehr für Maximilian Philipp ins Spiel kommen dürfen.
"Wir haben Fehler und nicht alles richtig gemacht", bekannte Wolfsburgs Sportdirektor Marcel Schäfer. Er habe weder eine E-Mail des DFB vor dem Erstrunden-Spieltag erhalten, in der auch die Wechselregularien enthalten waren, noch sich anderweitig darüber informiert. Auf die Frage, ob er sie kenne und gelesen habe, antwortete er: "Jetzt ja!" Fragen warf auch auf, warum kein anderer Angestellter des Vereins, von denen fünf die DFB-E-Mail erhalten hatten, die Wechsel-Vorschriften nicht gekannt haben sollen.
Eine zentrale Rolle im Verfahren spielte die Kommunikation der Wolfsburger mit Fritsch, die mehrfach wegen ihrer eigenen Unkenntnis der Wechsel-Regel mit diesem Kontakt während des Spiels gesucht hatten. Erst bat ihn der VfL-Torwartcoach Pascal Formann zweimal und dann van Bommel um Aufklärung. "Ich habe ihn gefragt, ob wir noch drei Spieler wechseln können. Er hat gesagt ja", sagte der Coach. Auch Formann meinte: "Ich bin 1000-prozentig sicher, dass die Gespräche so stattgefunden haben." Fritsch hingegen behauptete, gesagt zu haben: "Ihr habt noch drei Wechsel-Slots und zwei Spielerwechsel zur Verfügung."
Schiedsrichter ließ sechsten Wechsel zu
Dass Fritsch den sechsten Wolfsburger Spielertausch zugelassen beziehungsweise diesen nicht sofort als Verstoß "in der Hektik" erkannt hat, wurde als Kontrollrechtsverletzung, aber nicht als entscheidend für die Urteilsfindung angesehen.
Während der VfL-Anwalt Christoph Schickhardt von einer "Märchenstunde" und einem "irren Auftritt" von Fritsch sprach, verteidigte der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Anton Nachreiner Fritsch: "Warum muss man überhaupt x-mal nachfragen, wie viele Spieler ausgewechselt werden dürfen."
Für Richter Oberholz waren die Kommunikation und das Verhalten des Schiedsrichterassistenten für die Urteilsfindung unerheblich. "Auch wenn eine falsche Auskunft erteilt worden wäre, hätte auch das den VfL nicht aus der Hauptverantwortung entlassen", sagte er
Schickhardt versuchte, das Gericht nicht nur mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit von Fritsch und weiteren juristischen Feinheiten davon zu überzeugen, den Preußen-Einspruch abzulehnen oder eine Spielwiederholung zu verfügen. "Die Fans wollen die Bestimmung der Sieger auf dem Platz", sagte der Anwalt. Für Ankläger Nachreiner war dagegen zwingend, "eine Spielumwertung" vorzunehmen.
Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat Preußen Münster nicht nur den Weg in die 2. Pokal-Runde am 26./27. Oktober geebnet. Zugleich bescherte der Richterspruch dem Viertligisten eine fixe Prämie von rund 257 000 Euro. (dpa/fra)
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