Weil deren Fans ein diskriminierendes Spruchband zum Thema Geschlechter zeigten, verurteilte der DFB Bayer 04 Leverkusen kürzlich zu einer Geldstrafe. Nun legten Fans von Dynamo Dresden beim Auswärtsspiel gegen Ingolstadt nochmal nach.
Der Deutsche Fußball-Bund hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Drittligisten Dynamo Dresden eingeleitet. Der Verband bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Montag, dass es dabei um eine Spielunterbrechung nach einem Investoren-Protest, ein Banner sowie das Abbrennen von Pyrotechnik gehe. Dresden äußerte sich zu dem Banner auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Montag zunächst nicht.
Beim 1:2 beim FC Ingolstadt am Sonntag hatten einige der 3000 Dynamo-Fans mit einem zweiteiligen Banner gegen den DFB protestiert. Darauf war zu lesen: "Es gibt nur einen lächerlichen DFB... und zwei Geschlechter!"
Im November hatten Anhänger von Bayer Leverkusen im Spiel gegen Werder Bremen ein Banner mit dem Schriftzug "Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur zwei Geschlechter" hochgehalten. Bayer wurde dafür in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe in Höhe von 18 000 Euro verurteilt, da der DFB dies als diskriminierendes und unsportliches Verhalten der Anhänger wertete. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt jede Person vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Seit Januar 2019 ist im Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich.
Dynamo-Fans sorgen regelmäßig für Geldstrafen
In Ingolstadt warfen Dresdner Fans zu Beginn der zweiten Halbzeit zudem unzählige kleine Gummibälle auf den Platz, um gegen die Investorenpläne der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu protestieren. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden.
Für das Verhalten seiner Fans muss Dresden regelmäßig Strafen zahlen. Erst Mitte Januar verurteilte das Sportgericht des DFB den Club wegen des Abbrennens von Pyrotechnik zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 000 Euro. Allein in dieser Saison musst der Tabellenzweite der 3. Liga schon fast 110 000 Euro zahlen. (dpa/jum)
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