- Gelassen sieht Ludger Beerbaum den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn entgegen.
- Heimlich gedrehte Aufnahmen seiner Trainingsmethoden setzen den hoch dekorierten Springreiter unter Druck.
- Beerbaum aber ist sich sicher, seinen Pferden nichts Unerlaubtes angetan zu haben.
- Tierschützer sehen das anders.
Ludger Beerbaum hat auf Meldungen reagiert, wonach die Staatsanwaltschaft Münster ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher unerlaubter Trainingsmethoden auf seinem Hof in Riesenbeck eingeleitet hat. "Peta hat Anzeige aufgrund des RTL-Beitrages erstattet", teilte der viermalige Olympiasieger in einem am Donnerstag verbreiteten Statement mit: "Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Münster ein Verfahren eröffnet. Dies ist ein normaler Vorgang und entspricht nicht der Einleitung einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung."
Nach Ansicht der von RTL zur Verfügung gestellten unverpixelten Videos hat
Staatsanwaltschaft ist "noch ganz am Anfang der Ermittlungen"
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt hatte im Gespräch mit den "Westfälischen Nachrichten" am Mittwoch von einem "Anfangsverdacht" gesprochen: "Aber wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Wir prüfen den Sachverhalt." Eine von Beerbaum beauftragte Kanzlei hat der Staatsanwaltschaft vollumfängliche Kooperation zugesagt.
Gegen Beerbaum und "eine weitere, derzeit noch unbekannte Person" hatte die Tierschutzorganisation Peta Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung in Mittäterschaft gestellt. Beerbaum hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und seinerseits juristische Schritte eingeleitet.
Ludger Beerbaum spricht von erlaubtem "Touchieren"
Der TV-Sender RTL hatte die Angelegenheit mit heimlich auf dem Hof von Beerbaum gedrehten Videos ins Rollen gebracht. Anschließend äußerte sich Beerbaum auf seiner Homepage dazu, nannte den RTL-Bericht "falsch, verleumderisch und ehrverletzend". Mit Barren hätten die gezeigten Szenen nichts zu tun. Es handle sich um erlaubtes "Touchieren" des Pferdes. Unter anderem berichtete die ARD über Beerbaums Reaktion auf den RTL-Vorwurf.
Im Kern geht es um diese Frage, ob es sich bei den festgehaltenen Vorgängen um Touchieren oder Barren handelt. Touchieren ist nach den Statuten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN erlaubt - das Barren, also das Schlagen mit einer Stange an die Vorderhufe des Pferdes, hingegen nicht. (SID/hau)
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