- Weil Disney entgegen einer Absprache den Film "Black Widow" bei Disney+ veröffentlichte, verklagte Hauptdarstellerin Scarlett Johansson den Konzern.
- Nun stellt sich Marvel-Kollegin Elizabeth Olsen alias Scarlet Witch an die Seite der Schauspielerin.
Scarlett Johansson bekommt Unterstützung aus der Marvel-Familie. Nach ihrer Klage gegen den Disney-Konzern, der ihr Marvel-Spektakel "Black Widow" mutmaßlich entgegen vertraglicher Absprache auf dem hauseigenen Streaming-Dienst Disney+ veröffentlichte, stellte sich mit
Elizabeth Olsen: "Gut für dich, Scarlett"
In einem Gespräch mit der Zeitschrift "Vanity Fair", die sie gemeinsam mit Schauspielkollege
Über die Klage sagte Olsen gegenüber Vanity Fair: "Ich denke, sie ist so stark und als ich das gelesen habe, dachte ich: 'Gut für dich, Scarlett'". Auch Sudeikis bewunderte Johanssons juristischen Schritt: "Ich denke, es ist angemessen, knallhart und brandaktuell." Um die Kollegin, deren geplante gemeinsame Projekte Disney angeblich auf Eis gelegt hat, macht sich Olsen keine Sorgen. Sie fürchtet eher, dass kleine Arthouse-Filme nicht mehr den Weg in die Kinos finden könnten, weil Streamingdienste, auch durch die Corona-Pandemie, einfach zu stark wurden.
Disney will sich außergerichtlich einigen
Zum Hintergrund: Scarlett Johansson hatte Disney verklagt, da die Firma den Film "Black Widow" der Konzerntochter Marvel Studios kurz nach dem Kinostart auch auf der hauseigenen Streaming-Plattform Disney+ herausgebracht hat. Das soll laut Johanssons Anwälten ihren Kontrakt verletzt und ihr Gehaltseinbußen eingebracht haben, da die Gage an den Ertrag an den Kinokassen geknüpft war.
In die Causa Johansson vs. Disney kam kürzlich neue Bewegung. Wie unter anderem der Hollywood Reporter berichtete, strebt Disney einen Vergleich vor einem Schiedsgericht an. Der Konzern gab an, für einen möglichst breiten Kinostart von "Black Widow" gesorgt zu haben. Im Vertrag sollen nicht nur exklusiv die Kinoerlöse, sondern auch die Einnahmen durch Streaming berücksichtigt worden sein. Johanssons Anwalt lehnte eine außergerichtliche Einigung ab. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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