Gänsehaut-Szene beim gestrigen "Tatort": Ein kleines Mädchen möchte noch einmal ihre verstorbene Mutter sehen und macht dann mit ihrem Tablet Fotos von der Toten. Doch darf man das überhaupt? Und wieso gab es schon wieder einen "Tatort" über Künstliche Intelligenz? Drei Fakten zum gestrigen "Tatort: Echolot".
Eine "Tatort"-Folge namens "Echolot" - obwohl weit und breit kein Schiff zu sehen ist. Dazu schon wieder ein Fall über ein Computerprogramm außer Kontrolle und ein Mädchen, das seine tote Mutter fotografiert. Der Fall aus Bremen warf einige Fragen auf. Die Fakten zum "Tatort: Echolot".
Was ist eigentlich ein Echolot und warum hieß die "Tatort"-Folge so?
Ein Echolot ist ein Gerät, das vor allem in der Schifffahrt Verwendung findet. Es wurde 1912 von dem deutschen Physiker Alexander Behm erfunden. Ein Echolot dient der Ortung von Hindernissen und Fischschwärmen. Außerdem verwendet man es zur Messung der Tiefe von Gewässern. Dabei wird von dem Echolot am Boden eines Schiffes ein Ultraschall-Impuls ausgesandt.
Dieser Impuls wird beim Auftreffen auf dem Meeresboden reflektiert. Anhand der Schallgeschwindigkeit und der Laufzeit des Schalls kann dann die Meerestiefe bestimmt werden.
Aber was hat das mit dem gestrigen "Tatort" zu tun – dort ging es doch um virtuelle Realität und künstliche Intelligenz? Dazu erklärt Claudia Prietzel, die zusammen mit Peter Henning Regie führte und das Drehbuch schrieb: "Der 'Tatort: Echolot' versucht, das digitale Echo auszuloten. Wir beobachten, wie die digitale Welt Einfluss auf das Leben nimmt. Wird das digitale Signal aufgenommen, verschwindet es in den Weiten oder wird es heftig und schnell angenommen?"
Weiter sagt sie: "Wie das Echolot die Tiefe des Meeres auslotet, loten wir die Tiefe der Verbindung zwischen Mensch und digitaler Welt aus."
Sprechen sich die verschiedenen "Tatort"-Macher untereinander ab?
Am 28. August, also vor gerade einmal zwei Monaten, lief der SWR-"Tatort" "HAL". Darin übernimmt ein Computerprogramm die Kontrolle über sich selbst und wehrt sich gegen die eigene Abschaltung.
Am 30. Oktober dann ein Déjà-vu-Erlebnis. Im Bremer "Tatort" macht sich wieder eine künstliche Intelligenz selbständig und begeht sogar einen Mord, um sich vor der eigenen Löschung zu schützen.
Warum kommen so kurz hintereinander zwei "Tatort"-Folgen mit dem gleichen Thema? Sprechen sich die verschiedenen Rundfunkanstalten der ARD nicht untereinander ab?
Dazu erklärt Martina Zöllner, Filmchefin beim Südwestrundfunk (SWR): "Das Grundthema künstliche Intelligenz lässt viele Spielarten und Kriminalgeschichten zu. Grundsätzlich stimmen die 'Tatort'-Redaktionen der ARD ihre Themen zwar ab, jedoch nicht die genaue Art der Umsetzung."
Zöllner führt weiter aus: "Wir denken, sowohl 'HAL' als auch 'Echolot' sind sehr verschieden, jedoch zwei starke und fesselnde Erzählungen und denken nicht, dass Zuschauer die Filme als Dopplungen empfinden werden."
Darf man Fotos von Toten machen?
Beim gestrigen Fall kam es zu einer der wohl bizarrsten Szenen der "Tatort"-Geschichte. In der Gerichtsmedizin liegt die Verstorbene Vanessa Arnold auf dem Obduktionstisch. Ihre etwa zehnjährige Tochter bittet den Gerichtsmediziner, ihre Mutter sehen zu dürfen. Als der Mediziner das erlaubt, sieht sich das kleine Mädchen die Mutter auf dem Obduktionstisch an und macht mit ihrem Tablet-Computer Fotos der Toten.
Alles nur Film oder darf man tatsächlich Bilder von verstorbenen Angehörigen machen? Ja, darf man, sagt Cornelia Schnerch, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht: "Der Anfertigung von Fotos Verstorbener durch Angehörige steht rechtlich meines Erachtens nichts entgegen."
Schnerch hatte sogar einmal in einer ähnlichen Angelegenheit zu tun. "Aus meiner beruflichen Praxis kenne ich einen Fall, in dem Fotos eines Toten im Internet veröffentlicht wurden und sich die Angehörigen des Verstorbenen dagegen zur Wehr setzten. Die Sache konnte letztlich ohne Gericht gelöst werden", erzählt Schnerch.
Doch wie sieht es aus, wenn man kein Angehöriger ist, sondern zufällig einen Toten sieht, zum Beispiel bei einem Autounfall? Darf man, abgesehen von moralischen Bedenken, einfach ein Foto des Verstorbenen machen? Und darf man diese Bilder veröffentlichen?
"Die Anfertigung der Fotos dürfte rechtlich eher unproblematisch sein. Zur Veröffentlichung der Bilder bedarf es jedoch gemäß § 22 Kunsturhebergesetz bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Tod des Abgebildeten der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten", erklärt die Rechtsanwältin.
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