Datendiebstahl, Online-Erpressung, Waffen aus dem Darknet - jetzt spielte auch im gestrigen "Tatort" aus Kiel Computerkriminalität wieder einmal die zentrale Rolle: Das Thema Cybercrime ist gerade aktueller denn je. Aber was ist Cybercrime eigentlich und kann man im Netz wirklich einen Auftragskiller ordern? Der "Tatort" im Faktencheck.
"Borowski und das dunkle Netz" - schon im Titel spielt der gestrige "Tatort" auf das sogenannte Darknet, das "dunkle Netz" an. Gerade nach dem Amoklauf von München im Juli 2016 war eben dieses Darknet plötzlich in aller Munde. Im gestrigen "Tatort" nun dreht sich wieder alles um das Darknet: Über einen Chatroom wickelt ein Mann dort nämlich Mordaufträge ab. Ist das realistisch? Gibt es im Darknet wirklich Plattformen, auf denen man illegale Waren kaufen kann? Und wie bedrohlich ist Cybercrime eigentlich? Der "Tatort" im Faktencheck.
Was ist Cybercrime eigentlich?
Eine einheitliche Definition für Cybercrime gibt es nicht, es kursieren verschiedene Begriffe wie Cyberkriminalität, Computerkriminalität oder auch Internetkriminalität. Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert Cybercrime so: "Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden."
Die Phänomene, mit denen man es dabei konkret beim Cybercrime zu tun hat, sind ganz unterschiedlich. Sie reichen vom Computerbetrug, worunter zum Beispiel betrügerische Transaktionen beim Online-Banking fallen, über das Ausspähen und Abfangen von Daten bis hin zur Computersabotage zum Beispiel durch Viren und Trojaner.
Wie ist die Lage in Deutschland?
In seinem jüngsten Bundeslagebild Cybercrime zählt das BKA insgesamt 45.793 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne auf. Besonders dominant ist dabei der Computerbetrug.
Über die Hälfte aller Fälle sind alleine dieser Kategorie zuzurechnen. Computerbetrug richtet dabei auch die größten finanziellen Schäden an. Cybercrime verursachte 2015 40,5 Millionen Euro Schaden, 35,9 Millionen Euro waren dabei dem Computerbetrug zuzuschreiben, 4,6 Millionen entfielen auf den Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten. Das BKA geht aber von einer sehr hohen Dunkelziffer aus, weil zum Beispiel manche Straftaten gar nicht bemerkt oder erst bei einem tatsächlichen finanziellen Schaden gemeldet werden, zum Beispiel der bloße Fund eines Trojaners.
Gibt es tatsächlich Plattformen für illegale Waren und "Dienstleistungen"?
Im gestrigen "Tatort" wurde behauptet, dass es im Darknet Plattformen gibt, auf denen man allerlei illegale Waren und Dienstleistungen erwerben kann. Das ist ein durchaus realistisches Szenario, wie Dr. Marina Tamm, Rechtswissenschaftlerin und Dozentin für Cyberkriminalität der Hochschule an der Hochschule Wismar bestätigt: "Es gibt tatsächlich Plattformen im Darknet, auf denen nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen aller Art geordert werden können."
Dass unter solchen "Dienstleistungen" wie im "Tatort" auch Auftragsmorde sind, hält Cybercrime-Expertin Tamm für durchaus möglich: "Ich kann nicht ausschließen, dass auch Auftragsmorde darunter fallen. Ich nehme an, dass es hier wegen des Risikos für den Täter und die Helfershelfer nur eine Frage des Preises ist", erklärt Tamm und warnt zugleich: "Natürlich sind bereits solche Bestellungen strafbar; sie sind ihrerseits Anstiftungen zum Mord und werden wie die Tat selbst bestraft."
Wie werden illegale Waren im Darknet bezahlt?
Wer im Darknet illegale Waren verkauft, der wird wohl kaum eine ordentliche Rechnung stellen. Im "Tatort" wird der Täter über die digitale Währung Bitcoins bezahlt, was auch Marina Tamm für realistisch hält: "Die Zahlungsmodalitäten sind unterschiedlich. Aber die Bitcoin-Variante ist sehr beliebt, da sie sich ebenfalls der Abschöpfung durch die Strafverfolgungsbehörden entzieht. Es gibt keine normale Kontogutschrift, die als 'Frucht aus einer Straftat' abgeschöpft werden kann."
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