Am Neujahrstag wird alljährlich die neue Public-Domain-Liste veröffentlicht: Dieses Jahr wird nach langem Warten Micky Maus aus dem Disney-Kurzfilm "Steamboat Willie" zum Allgemeingut. Weitere Kult-Figuren gesellen sich dazu.
Nach 95 Jahren hat Disney mit dem Start in das Jahr 2024 in den USA das Urheberrecht an der Kult-Figur Micky Maus verloren. Das bedeutet, dass nach US-Recht die berühmte Zeichentrickfigur von nun an nach Belieben kopiert werden darf, ohne dass die Erlaubnis von Disney eingeholt werden muss. Der 01. Januar ist jedes Jahr Tag der "Public Domain" (auf Deutsch: Gemeinfreiheit), an dem eine Reihe von Werken in den USA den Urheberrechtschutz verliert.
Meilenstein in der Geschichte des Urheberrechts
Dieses Jahr verlieren Tausende von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Jahr 1928 ihren Schutz in den USA und sind ab sofort für die Allgemeinheit verfügbar. Dazu gehört unter anderem der Disney-Kurzfilm "Steamboat Willie", der am 18. November 1928 erschien und zum ersten Mal die Comic-Figuren Micky und Minnie Maus zeigt.
Ursprünglich sollten die Rechte bereits 1984 erlöschen, doch die Walt Disney Company setzte sich mehrmals erfolgreich dafür ein, die Geltungsdauer des Urheberschutzes im US-Recht zu verlängern. 1998 erhielt eine Urheberrechts-Reform deswegen sogar den Spitznamen "Micky-Maus-Schutzgesetz": Der Sonny Bono Copyright Term Extension Act verlängerte die Schutzdauer des Urheberrechts in den USA noch einmal um 20 Jahre. Nun ist "Steamboat Willie" trotz aller Bemühungen aber endgültig ohne Copyright.
Laut Informationen des Duke Center for the Study of the Public Domain gibt es jedoch Einschränkungen, wie die Kult-Figur weiterverwendet werden darf. Das abgelaufene Copyright betreffe demnach nur die alte Version von Micky Maus aus "Steamboat Willie", außerdem bleibe das Markenrecht weiterhin bei Disney. Dadurch dürfen die Weiterentwicklungen der berühmten Maus nicht den Eindruck machen, dass Disney selbst an der Produktion beteiligt sei.
Nicht nur Micky Maus ist ab sofort Allgemeingut: Weitere Kult-Figuren und legendäre Werke berühmter Kunst- und Kulturschaffender sind jetzt in den USA ohne Urheberrechtschutz und stehen zur Wiederverwendung zur Verfügung:
Tigger und Peter Pan gesellen sich zu Micky Maus
In die neue Public-Domain-Reihe gesellt sich der Kinderbuch-Klassiker "The House at Pooh Corner" (deutscher Titel: "Pu baut ein Haus") von A. A. Mine aus dem Jahr 1928, in dem die Figur Tigger eingeführt wird. Das Schutzrecht für Winnie Puh selbst endete bereits 2022. Ebenso verliert nun mit dem Beginn des neuen Jahres "Peter Pan" von J.M. Barrie seinen Schutz.
Frei vom Urheberrechtsschutz sind außerdem ab sofort Bücher zahlreicher legendärer Autoren wie der weltberühmten Schriftstellerin Agatha Christie (1890 - 1976), der Schriftstellerin und Verlegerin Virginia Woolf (1882 - 1941), dem amerikanischen Dichter und Pulitzer-Preisträger Robert Frost (1874 - 1963) sowie dem britischen Schriftstellers D.H. Lawrence (1885 - 1930). Die neue Liste umfasst außerdem Bertolt Brechts Theaterstück "Die Dreigroschenoper" sowie Filme wie Charlie Chaplins "Der Zirkus" und den Krimi "Lights of New York".
Was bedeutet Public Domain bzw. Gemeinfreiheit?
Sobald ein Werk zum Allgemeingut wird, darf es ganz legal weitergegeben, aufgeführt, umfunktioniert, wiederverwendet oder gesampelt werden, ohne dass der Urheber die Erlaubnis erteilen oder Geld dafür bezahlt werden muss.
In Deutschland gilt das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt gestorbenen Beteiligten. Im Falle des Micky-Maus-Films wäre das der US-amerikanische Trickfilmzeichner Ub Iwerks, der 1971 verstorben ist. Demnach müsste "Steamboat Willie" auch dank eines bilateralen Urheberrechtsabkommen zwischen Deutschland und den USA von 1892 noch bis 2041 geschützt sein. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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