Der Karfreitag steht vor der Tür und man fragt sich mal wieder: Gilt an diesem Feiertag nun das Tanzverbot oder nicht? Was genau das überhaupt bedeutet und wie lange Sie feiern dürfen, haben wir hier zusammengefasst.

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Historisch gesehen betrifft das Tanzverbot bestimmte Zeitabschnitte, in denen die gute Stimmung beim Tanzen aus religiösen, sittlichen oder traditionellen Gründen unangemessen ist, wie beispielsweise am Karfreitag.

Heute handelt es sich dabei um ein ländergeregeltes Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an bestimmten Feiertagen, den sogenannten "Stillen Tagen". Dabei sind je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage betroffen. Das schöne Wort "Tanzverbot" ist dabei etwas irreführend: Betroffen sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht der Würdigung des Feiertags dienen oder besonderer kultureller Natur sind. Laut Gesetzestext sind damit jene Veranstaltungen gemeint, die "über den Schank und Speisebetrieb hinausgehen". Im Klartext bedeutet das: keine laute Musik und kein Tanzen.


Da es sich mit den Feiertagsgesetzen in jedem Bundesland unterschiedlich verhält und sogar die konkreten Uhrzeiten des Verbots geregelt sind, ergibt sich ein ziemliches Durcheinander. Die Feiertage, an denen das Tanzverbot allerdings ausnahmslos und in ganz Deutschland gilt, sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag.

Wird trotzdem gefeiert, drohen den Wirten saftige Strafen

Was passiert aber, wenn das Tanzverbot von den Gastronomen nicht eingehalten wird? Nachvollziehbares Argument der Wirte ist der Umsatzverlust an einem solchen Tag, weshalb sich einige über die Regelung hinwegsetzen. Werden die Lokale Opfer einer Spontankontrolle durch die Polizei, so müssen sie im glimpflichsten Fall mit einer Verwarnung, im schlimmsten Fall jedoch mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro oder sogar einem Lizenzentzug rechnen.

Wie lässt sich das Tanzverbot umgehen?

Was die meisten jedoch beschäftigen dürfte, ist die Frage, ob es da nicht den einen oder anderen Trick gibt, das Tanzverbot zu umgehen. Kreativ sind die Clubbetreiber allemal: Seit einigen Jahren veranstalten einige Clubs "Stille Diskos", bei der die Musik lediglich aus mitgebrachten Handys und MP3-Playern kommt. Oder es wird nur bist Mitternacht normal gefeiert und danach mit leisen Tönen, etwa einer Akustikband, oder sogar Streichmusikern weitergemacht.

Ein simpler Trick ist besonders beliebt: Wird die Party zu einer geschlossenen Gesellschaft erklärt, kann ohne Ende gefeiert werden. Dabei reicht es allerdings nicht, ein Schild mit der entsprechenden Aufschrift an die Tür zu hängen. Es muss sich dabei um eine private Feier mit einem begrenzten Personenkreis handeln. Das heißt für die Clubs: Eintritt nur mit Gästeliste. Und auf die können sich Besucher im Vorfeld über soziale Netzwerke ganz einfach setzen lassen.

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