Der Gerichtsprozess um das Babyfoto auf dem Cover des Nirvana-Albums "Nevermind" wird neu aufgerollt. Ein kalifornisches Berufungsgericht ließ eine Klage wegen sexueller Ausbeutung von Kindern nun doch zu.
Im September 2022 schien der Gerichtsstreit um das Babyfoto auf dem Cover des Kult-Albums "Nevermind" der Band Nirvana (1987–1994) endgültig zu den Akten gelegt. Ein Bezirksgericht in Los Angeles hatte entschieden, die Kinderpornografie-Klage von Spencer Elden, dem mittlerweile 32-jährigen "Nirvana-Baby", abzuweisen.
Die damalige Begründung: Er habe mit seiner Klage zu lange gewartet, mögliche Ansprüche seien daher verfallen. Einem Bericht des Magazins "Billboard" zufolge entschied ein Bundesberufungsgericht nun jedoch, dass seine Klage rechtmäßig sei und der Prozess fortgeführt werden müsse.
Millionenfach nackt auf Nirvana-Cover
Spencer Elden war im Jahr 1991 auf dem Cover des Nirvana-Albums "Nevermind" gelandet, das sich bis heute mehr als 30 Millionen Mal verkaufte und als eines der einflussreichsten Alben der Musikgeschichte gilt. Auf dem Unterwasser-Foto sieht man ihn als Baby in einem Schwimmbecken neben einem Angelhaken mit angehängter Dollarnote. Durch das ikonische Bild wurde Elden später selbst zu einer bekannten Persönlichkeit, was ihn zunächst nicht zu stören schien.
Vielmehr ließ er sich in den Jahren 2001 und 2016 im Rahmen des 10. und 25. Jubiläums des Werks erneut in ähnlicher Position in einem Pool fotografieren, diesmal allerdings nicht nackt, sondern mit einer Badehose bekleidet. Zudem trat er mit einigem Stolz als "Nirvana-Baby" in Talkshows auf und signierte bei Gelegenheit das Nevermind"-Cover mit seinem Namen.
Klage gegen Pool-Foto zum 30. "Nevermind"-Jubiläum
Dreißig Jahre nach der Foto-Session im Swimmingpool reichte Spencer Elden im August 2021 überraschend Klage gegen die Band ein. Bei dem Bild auf dem Cover handele es sich um Kinderpornografie und es verstoße aufgrund sexueller Ausbeutung gegen US-Gesetze. Die millionenfache Vervielfältigung des Bildes, auf dem sein Penis zu erkennen sei, habe ihm "dauerhaften Schaden" zugefügt, jede Wiederveröffentlichung stelle eine "neue persönliche Verletzung" dar.
Nach einigem juristischen Hin und Her schmetterte ein Bezirksgericht in Los Angeles Eldens Klage schließlich mit der Begründung ab, dass dieser zu lange gewartet habe. Schließlich habe er mehr als zehn Jahre von dem möglichen Gesetzesverstoß gewusst, ohne juristische Schritte einzuleiten. Damit seien mögliche Ansprüche gegenüber der Band verfallen.
Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts vom gestrigen Donnerstag, Eldens Klage dennoch zuzulassen, geht das Drama um das berühmt-berüchtigte "Nevermind"-Cover nun in die nächste Runde und könnte den verbliebenen Nirvana-Musikern und dem ehemaligen Management unter Umständen noch große Schwierigkeiten bereiten. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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