Am Sonntagabend hat die Rapperin Schwesta Ewa ihre Haft in der JVA Willich II angetreten. Wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung muss die Musikerin zweieinhalb Jahre verbüßen. Ihr Kind kann sie dabei nur bei Besuchen sehen.
Die Rapperin Schwesta Ewa (35) hat am Sonntagabend ihre Haft in der JVA Willich II angetreten. Das bestätigte ein Sprecher der Anstalt am Montagmorgen der Deutschen Presse-Agentur. Die Musikerin mit dem bürgerlichen Namen Ewa Malanda war im Februar rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Malanda war vor einem Jahr Mutter geworden. Das Kind musste sie bei Verwandten zurücklassen. Einen Mutter-Kind-Platz in einer anderen JVA hatte sie nicht bekommen.
Unterbringung mit Kind nicht möglich
In einem Internet-Live-Video auf ihrem Instagram-Account war am Sonntagabend zu sehen, wie Ewa Richtung JVA fuhr. Laut Medienberichten betrat sie die Anstalt um 20.59 Uhr. Wie ein Sprecher der JVA sagte, gibt es für die inhaftierten Frauen "Regelbesuche" in einem Sammelraum, zu denen gegebenenfalls auch Kinder mitgebracht werden können. Die Zahl der Besuche sei begrenzt. Nach einer Prüfung könnten dann auch "Langzeitbesuche" arrangiert werden, bei denen Mütter und ihre Kinder sich in einem gesonderten Raum für bis zu zwei Stunden oder länger treffen.
Schwesta Ewa hatte ursprünglich auf einen Platz in der JVA Fröndenberg gehofft, wo Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können. Das hatte die JVA nach Ewas Angaben abgelehnt - was sie in den Sozialen Medien bis zuletzt kritisierte.
Die Sängerin, die früher selbst als Prostituierte gearbeitet hat, war bereits 2017 in Frankfurt/Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später bestätigt. Sie hatte laut Anklage mit jungen Fans mehrere "Prostitutionsreisen" unternommen. Verurteilt wurde sie wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Acht Monate, die sie bereits in Untersuchungshaft saß, werden auf ihre Haftstrafe angerechnet. © dpa
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